Außerordentliche Studierende, die nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, sowie Mitbeleger*innen sind nur zum Besuch wissenschaftlicher Lehrveranstaltungen berechtigt (§51 Abs 2 Z 20 UG).

Derzeit können sie nur VO, SE, VS, VK, KO, VX besuchen, und dies auch nur dann, wenn sie die in den Curricula festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Ausnahme: Mitbeleger_innen, die Lehrveranstaltungen der mdw besuchen, die in ihrem Studium an einer anderen Universität als Wahlfach etc. genehmigt sind. In diesem Fall müssen die Studierenden eine bescheidmäßige Genehmigung von der anderen Universität vorweisen.

Studierende der mdw Lehrgänge dürfen auch nicht-wissenschaftliche Lehrveranstaltungen der mdw besuchen.

 

Nach Maßgabe freier Plätze und vorheriger Rücksprache mit den Lehrenden sowie dem Institutssekretariat können wissenschaftliche Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Musiktherapie und des Diplomstudiums Musiktherapie als ao. Hörer_in und Mitbeleger_in besucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer_innenzahl im Studienjahr 2021/22 auf Grund der geltenden Sicherheitsbestimmungen numerisch stärker eingeschränkt sein kann als üblicherweise.

>>> Lehrveranstaltungen für ao. Hörer_innen und Mitbeleger_innen Diplomstudium Studienjahr 22/23

>>> Lehrveranstaltungen für ao. Hörer_innen und Mitbeleger_innen Bachelorstudium Studienjahr 22/23

>>> ao. Studium

>>> Mitbelegung


Stand 14.2.2022