ANFORDERUNGEN FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN
IGP - INSTRUMENTAL(GESANGS)PÄDAGOGIK MA
I. Masterprüfung - künstlerischer Teil – intern und öffentlich
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acht Arien
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zwölf Lieder
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ein Secco-Rezitativ
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ein Accompagnato-Rezitativ
Das Programm für die öffentliche sowie für die interne Prüfung ist unmittelbar vor Beginn der internen Prüfung bekanntzugeben. Auf dem Programmblatt ist die Spieldauer der einzelnen Kompositionen anzuführen und sind die für das öffentliche Programm gewählten Stücke zu kennzeichnen. Das öffentliche Programm ist so zu wählen, dass eine Spieldauer von mindestens 25 Minuten gewährleistet ist. Nach Bekanntgabe des Wahlstücks werden aus dem restlichen Repertoire weitere Stücke für die interne Prüfung ausgewählt. Die für das Prüfungsprogramm gewählten Kompositionen müssen aus verschiedenen Stilepochen stammen sowie Vokalrepertoire des 20. oder 21. Jahrhunderts, dessen Tonsprache sich deutlich von jener des 19. Jahrhunderts unterscheidet, einschließen. Zwei bis vier Kompositionen können auch aus den Bereichen Operette, Musical, Jazz etc. stammen.
Voraussetzung für die Zulassung zur öffentlichen Prüfung ist die positive Beurteilung der internen Prüfung. Beide Programme (internes und öffentliches) sind auswendig vorzutragen.
Bitte geben Sie auf dem Programm-/Repertoireblatt für die interne Prüfung die jeweilige Aufführungsdauer der einzelnen Stücke an.
II. Masterprüfung - didaktischer Teil
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
a) Lehrauftritt mit einem/einer fortgeschrittenen Proband:in (Dauer: ca. 20 min)
b) Im Anschluss an die Lehrprobe werden Sie zu einer fachdidaktischen Reflexion eingeladen, in deren Rahmen die im Stundenbild festgelegten Lehr- und Lernziele diskutiert werden (Dauer: ca. 15 min)
c) Literaturgespräch: Didaktisch- wissenschaftliche Auseinandersetzung mit zumindest einer der drei vorab ausgearbeiteten Vokalkompositionen (Dauer: ca. 15 min)
Folgende Einreichungen sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an salieri@mdw.ac.at zu übermitteln:
a) Stundenbild der geplanten Lehrprobe: Vorentwurf der konzipierten Unterrichtsgestaltung samt Zeitrahmen, inhaltlichen Zielsetzungen, Methoden, Arbeitsformen, verwendeten Materialien. Formulieren Sie welche Kompetenzen der/die Proband:in im Laufe der Unterrichtseinheit erworben haben soll.
Als Proband:innen für die Lehrprobe werden idealerweise Schüler:innen gewählt, mit denen die Prüfungskandidat:innen bereits über einen längeren Zeitraum gesangspädagogisch gearbeitet haben. Nicht in Frage als Proband:innen kommen aktiv an der mdw inskribierte Studierende, die im Rahmen ihres Studiums Gesangs- oder Stimmbildungsunterricht erhalten und zum Zeitpunkt der Prüfung von Lehrenden der mdw betreut werden.
b) Schriftliche Ausarbeitung von drei wie folgt gewählten Vokalkompositionen:
1. Das Stück, an dem in der Lehrprobe gearbeitet wird
2. Ein Stück aus dem eigenen Prüfungsrepertoire
3. Ein Stück einer anderen Stimmgattung als der eigenen, das sich in Stil und Charakter von den beiden anderen Kompositionen unterscheidet
Die Beschäftigung mit dem gewählten Repertoire soll aus didaktischer, musikhistorischer, kultur- und literaturwissenschaftlicher, gesangstechnischer, musikanalytischer und aufführungspraktischer Sicht erfolgen. Die schriftliche Darstellung kann Anmerkungen zu Komponist:innen und Textdichter:innen, musikhistorische Kontextualisierungen, Analyse des sozio-kulturellen Umfelds, Berücksichtigung stilistischer und ästhetischer Aspekte, et.al enthalten. Wählen Sie ein bis zwei Aspekte, die aus Ihrer Sicht aus didaktischer Perspektive relevant sind und beschreiben Sie eine mögliche methodische Herangehensweise sowie vorbereitende Übungen.
Als Grundlage für die schriftliche Darstellung kann die Recherche in anerkannten gängigen Nachschlagewerken sowie in wissenschaftlich fundierter gesangspädagogischer Fachliteratur herangezogen werden. Bezugnahme auf Online-Quellen, sofern diese den geforderten wissenschaftlichen Standards entsprechen, ist möglich – ausgenommen Wikipedia.
Im Sinne einer wissenschaftlich integren Arbeitsweise ist die Angabe der herangezogenen Quellen am Ende der schriftlichen Darstellung erforderlich, auf die Einhaltung der Zitierregeln kann verzichtet werden.