RAHMENBEDINGUNGEN ZUR PROGRAMMAUSWAHL
FÜR DEN ERSTEN TEIL DER BACHELORPRÜFUNG IM FACH GESANG IN MUSIKTHERAPIE


Angelehnt an die Anforderungen für die Zulassungsprüfung (siehe entsprechendes Infoblatt des Instituts 19) gelten folgende Vorgaben:

 

  • Vorzubereiten sind fünf Stücke (davon eine Arie, ein Kunstlied) verschiedener Genres und Stilepochen (z.B. aus Barock, Klassik, Romantik, Moderne, Popularmusik, etc.)
  • Daraus soll ein Programm von ca. 10 Minuten zusammengestellt werden (i.d.R. mit drei Stücken; bei Bedarf kann die Prüfungskommission das Vortragen weiterer Stücke aus dem vorbereiteten Repertoire wünschen)
  • alle Stücke (außer Oratorien) sind auswendig vorzutragen


Bewertungskriterien
Geprüft werden die Funktionalität der Sing- und Sprechstimme sowie die angemessene musikalische Gestaltung und Präsentation der vorzutragenden Stücke. Insbesondere wird auch die Weiterentwicklung der künstlerischen Kompetenzen in die Beurteilung einbezogen.