SONSTIGES
Bei Aufenthalten außerhalb Europas gibt es leider keinen automatischen Mobilitätszuschuss. Dennoch können Sie von einer gewissen finanziellen Erleichterung profitieren, da die Studiengebühren an der jeweiligen Partneruniversität erlassen werden.
ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIENBEIHILFEEMPFÄNGER:INNEN
Bezieherinnen und Bezieher einer Studienbeihilfe haben Anspruch auf Gewährung einer Auslandsbeihilfe. Eine rechtzeitige Beantragung der Beihilfe für das Auslandsstudium ist zu empfehlen. Der Antrag ist jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsstudiums zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stipendienstelle.