ERASMUS+ INTERNATIONAL TEACHING & TRAINING STAFF MOBILITY (OUTGOING)
Lehrende der mdw haben die Möglichkeit, fünftägige Erasmus+ Lehrendenmobilitäten International in alle Länder und Institutionen einzureichen und durchzuführen. Auch kombinierte Lehr- und Fortbildungsaufenthalte sind möglich. Fachbereichsbezogen ist es außerdem möglich, Incoming Lehrendenmobilität zu beantragen. Auch in diesem Fall muss der Antrag von der mdw Lehrperson gestellt werden, die:der für die Kooperation verantwortlich sein wird.
VORAUSSETZUNGEN
-
5 aufeinanderfolgende Tage Unterricht/Fortbildung
-
8h Unterricht/Fortbildung
-
2 zusätzliche Reisetage möglich
-
Abwicklung nach Erasmus+ Richtlinien & über Mobility Online (nur mit Interinstitutional Agreement möglich)
BEWERBUNGSPROZESS & EINREICHUNG
-
Mehrstufiges Bewerbungsverfahren mit Vorlaufzeit
-
Interessensbekundung über Mobility Online
-
Genehmigung durch Institutsleitung & Vizerektor Johannes Meissl
-
Information an Partnerinstitution über Antragstellung
-
Sammelantrag im Rahmen von Erasmus+ KA171
-
Entscheidung und Nominierung erst im August des darauffolgenden Jahres
-
Anträge können bis zum 30.11.2024 eingebracht werden (für Mobilitäten ab Herbst 2025; Mobilitäten 2023/24 und 2024/25 nur mehr begrenzt möglich nach Absprache)
-
Weitere Informationen: Antragstellung
10 SCHRITTE DER LEHRENDENMOBILITÄT
-
Informationsbeschaffung über Partnerhochschulen beim International Office der mdw & Kontakt mit Fachkolleg:innen der Partnerhochschule
-
Besprechung des Mobilitätsprojekts mit Institutsleitung (Grundsätzlich gilt eine Erasmus-Lehrendenmobilität als Dienstreise, wodurch die Verpflichtung zur Einbringung der Lehre entfällt. Jede Mobilität ist jedoch im Vorhinein mit der Institutsleitung abzustimmen.)
-
Online-Bewerbung über Mobility Online
-
Interner Genehmigungsprozess & Entscheidung über Finanzierung durch Nationalagentur
-
Erledigung der Erasmus+ Dokumente in Mobility Online
-
Buchung von Reise & Unterkunft nach RKZ-Genehmigung
-
Durchführung & Dokumentation der Mobilität
-
Bestätigung der Mobilität durch Gastinstitution
-
Refundierung der Reisekosten durch Abgabe der Belege
-
Ausfüllen des EU Survey