BLENDED INTENSIVE PROGRAMME

Über Erasmus+ können Kurzzeitmobilitäten im Rahmen von Blended Intensive Programmes (BIPs) stattfinden. Ein Blended Intensive Programme ist eine Kombination von physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente, die Studierende und Lehrende aus verschiedenen Ländern und Studienrichtungen zusammenbringt und den Austausch sowie die Zusammenarbeit fördern soll.

 

Rahmenbedingungen & Voraussetzungen

  • Ein BIP ist eine Kombination einer virtuellen und physischen Komponente.
  • Es müssen mindestens 3 Partnerhochschulen (einschließlich der koordiniertenden Institution) an einem BIP teilnehmen.
  • Die physische Mobilität murss mindestens 5 Tage (maximal 30 Tage) lang sein.
  • Die virtuelle Komponente kann vor, währned oder nach der physischen Phase stattfinden.
  • Es müssen mindestens 10 (call 2023: mind. 15) ordentliche Studierende physisch mobil sein.
  • Es müssen Inter-institutional Agreements mit den Partneruniversitäten vorhanden sein.

 

Stipendien für die Teilnahme an einem BIP

  • Eligibel sind nur ordentliche Studierende der mdw
  • Tagessatz von 79€ pro Tag bis zum 14. Tag, danach ein Tagessatz von 50€
  • bis zu 4 Reisetage möglich
  • Reisekostenunterstützung lt. EU- Richtlinien (wird nach Berechnung und Verkehrsmittel berechnet)
  • Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen können einmalig ein Top-up von 100€ beantragen
  • Für Lehrende ist eine Teilnahme an einem BIP als kombinierte Lehr- und Fortbildungsmobilität als auch als reine Fortbildungsmobilität möglich
  • Für Verwaltungsmitarbeiter:innen ist eine Teilnahme an einem BIP als Fortbildungsmobilität möglich

 

mdw als koordinierende Institution bie einem BIP

  • die organisierende Universität erhält sog. Erasmus+ OS Mittel (Organisational Support) als Unterstützung für den Mehraufwand bei Vorbereitung, Administration, Umsetzung des BIPs, sowohl für den physischen als auch den virtuellen Teil. Die Erasmus+ OS Mittel werden dem organisierenden Institut für die Umsetzung des BIPs zur Verfügung gestellt.
  • Die organisierende Institution ist für Planung und Durchführung des BIP’s verantwortlich (für die virtuelle & physische Komponente).
  • Studierende der organisierenden Universität könne zwar am BIP teilnehmen, zählen aber nicht zur Mindestanzahl der mobilen Teilnehmer:innen
  • Die mdw muss den mobilen Studierenden der Partneruniversitäten ein Zeugnis mit mind. 3 ECTS ausstellen.

 

Wenn Sie Interesse haben, ein BIP auszuführen, melden Sie sich bitte zeitgerecht im International Office. BIP’s müssen beim jährlichen Call beantragt und durch die National Agentur genehmigt werden.

Wenn es Einladungen zur Teilnahme an einem Blended Intensive Programmes an einer anderen Institution gibt (Outgoing Mobilitäten), bitte ebenfalls mit dem International Office Kontakt aufnehmen.

 

Weitere Informationen zu BIP's finden Sie hier.