Masterstudium Orgel Konzertfach-Improvisation 

 

(Prüfungsanforderungen für das Masterstudium Orgel Konzertfach-Improvisation
Beschlussfassung der Stuko für den Bereich „Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik: 18.05.2016 sowie der Stuko für den Bereich  Klavier Konzertfach, Orgel Konzertfach, Kirchenmusik und Orgelforschung am 22.6.2022)

 

Information in English you can find in the Information on Entrance Examinations.

 

Zulassungsprüfung

 

a) Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für das Masterstudium Orgel Konzertfach-Improvisation, somit der Feststellung der instrumentalen und musikalischen Vorkenntnisse am Instrument. Bei der Zulassungsprüfung werden von der Prüfungskommission technische Fähigkeiten, musikalische Begabung und die Fähigkeit zu Ausdruck und Gestaltung insbesondere die Begabung in der Orgelimprovisation beurteilt, die eine Berufslaufbahn als Konzertorganistin/Konzertorganist erwarten lassen.

b) Die Zulassung zum Masterstudium Orgel setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums für Orgel oder eines facheinschlägigen Studiums [Ein facheinschlägiges Studium ist beispielsweise ein Bachelorstudium IGP Orgel, ein Bachelorstudium evangelische oder katholische Kirchenmusik, ein Bachelorstudium Cembalo Konzertfach mit Schwerpunkt Orgel.] an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie die positive Absolvierung sämtlicher Teile der Zulassungsprüfung für das Masterstudium Orgel Konzertfach-Improvisation voraus.

c) Die Zulassungsprüfung erfolgt durch ein Vorspiel an der Orgel. Das geforderte Prüfungsprogramm ist mit der Anmeldung zur Zulassungsprüfung schriftlich einzureichen. Die Rahmenbedingungen zur Programmwahl sind vom zuständigen entscheidungsbefugten Kollegialorgan für Studienangelegenheiten aufgrund von Anträgen der FachvertreterInnen des Instituts für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik zu beschließen. Diese Beschlüsse sind auf geeignete Weise auf der Webseite der mdw zu veröffentlichen.

d) Bei der Zulassungsprüfung wird im Zuge des Vorspiels an der Orgel ein Orientierungsgespräch mit der Prüfungskommission geführt, das fachspezifische Themen, Motivation für das Studium sowie individuelle berufliche Zielvorstellungen beinhaltet.

 

Zulassungsprüfungsanforderungen an der Orgel

Voraussetzung zur Zulassungsprüfung für das Masterstudium Orgel Konzertfach-Improvisation ist die Einreichung einer Literaturliste nach unten angegebenen Kriterien. Aus dieser wählt die Prüfungskommission Werke zum vollständigen oder teilweisen Vortrag aus.  Ein Werk aus dieser Literaturliste stellt die Kandidatin/der Kandidat nach freier Wahl vor:

•    Ein vor 1700 komponiertes Werk

•    Zwei Werke von J. S. Bach:

            a) eine freie Komposition (Typus „Präludium und Fuge“),

            b) ein Triosatz (Choralbearbeitung oder Triosonatensatz)

•    Ein Werk, komponiert zwischen 1800 und vor 1930 von etwa 15 Minuten Dauer

•    Ein nach 1930 komponiertes Werk

 

Zusätzlich sind folgende Aufgabenstellungen mit einer Gesamtdauer von etwa 20 Minuten in Improvisation zu lösen:

  • Eine Variationenfolge im freien Stil über ein gegebenes Thema mit dessen Durchführung jedenfalls in Sopran, Mittelstimme (als Trio) und Bass.
  • Eine Improvisation über einen gegebenen Basso ostinato.
  • Differenzierte Harmonisationen von drei gegebenen Melodien bzw. Tonfolgen in unterschiedlichen Modalitäten.
  • Eine freie Improvisation.
     

Studienabschließende, kommissionelle Masterprüfung

   

Voraussetzung für den Antritt zur Masterprüfung ist die Absolvierung aller im Curriculum hierfür vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer, sowie die positiv beurteilte Masterarbeit (diese ist in doppelter Ausführung im StudienCenter abzugeben sowie ein Exemplar im Sekretariat des Instituts).

a) Das Masterstudium Orgel Konzertfach-Improvisation wird mit einer kommissionellen Masterprüfung am Ende des vierten Semesters abgeschlossen. Sie dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife und findet als kommissionelle Prüfung (Vorspiel) in zwei Teilen - in Form einer internen Repertoireprüfung samt Improvisationen und eines öffentlichen Konzertes (mit Orgelliteratur und Orgelimprovisationen) - vor einer Prüfungskommission statt. Prüfungsfächer der kommissionellen Prüfung sind die zentralen künstlerischen Fächer Orgel-Literatur sowie Orgelimprovisation.

b) Für den zweiten Teil der Masterprüfung - das öffentliche Konzert - wird die positive Absolvierung der kommissionellen internen Repertoireprüfung samt Improvisationen vorausgesetzt.

c) In Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel-Literatur hat die Kandidatin/der Kandidat ein Prüfungsprogramm vorzubereiten. Dieses ist dem/der Vorsitzenden des Prüfungssenates spätestens zwei Wochen vor dem internen Repertoireprüfungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und hat Datum und Unterschrift der Studierenden/des Studierenden und der Lehrerin/des Lehrers des zentralen künstlerischen Faches Orgel zu beinhalten.

Die zu spielenden Werke der Orgelliteratur sowie die Improvisationsaufgaben werden von der Prüfungskommission, bzw. einer von dieser damit beauftragten Person gestellt. Die zu spielenden Werke der Orgelliteratur werden der Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor dem Termin der internen Repertoireprüfung mitgeteilt. Die Reihung der Werke bestimmt die

Kandidatin/der Kandidat.

Die Aufgabenstellungen in Improvisation werden drei Tage vor der Prüfung bekannt gegeben.

 

Prüfungsanforderungen

Für die kommissionelle interne Repertoireprüfung und die öffentliche, als Konzert stattfindende Masterprüfung werden folgende Repertoireanforderungen im Orgelliteraturspiel bzw. Aufgabenstellungen in Orgelimprovisation gestellt:

 

1.) Improvisation:

Sowohl bei der internen als auch bei der öffentlichen Prüfung sind zwei Improvisationen zu spielen:

Die eine jeweils unter Vorgabe eines Themas samt formaler Aufgabenstellung, die andere als freie Improvisation über eine thematische Vorgabe, deren formale Struktur von der Kandidatin/dem Kandidaten zu entwickeln ist. Diese thematische Vorgabe kann auch ein Text, ein Bild o.ä. sein.

Die formalen Aufgabenstellungen unterscheiden sich zudem zwischen interner und öffentlicher Prüfung insofern, als in der einen eher Variationsformen, in der anderen eher den symphonischen Formtypen zuzurechnende Aufgaben gestellt werden.

Die Improvisationsaufgaben der internen Prüfung stellt die eigene Lehrerin/der eigene Lehrer, die Improvisationsaufgaben der öffentlichen Prüfung werden im Falle der formalen Improvisationsvorgabe von der eigenen Lehrerin/dem eigenen Lehrer, im Falle der freien Improvisation von einer anderen Lehrerin/einem anderen Lehrer gestellt.

Die Aufgabenstellungen in Improvisation werden drei Tage vor der Prüfung bekannt gegeben.

 

2.) Orgelliteratur:

 

  • Zwei Werke unterschiedlicher Stilistik vor 1700
  • J.S. Bach
  • Ein freies Werk vom Typ „Präludium und Fuge“
  • eine Triosonate
  • eine größere Choralbearbeitung
  • Ein Werk der Romantik zwischen 1830 und 1930 von etwa 15 Minuten Dauer
  • Ein zwischen 1930 und 1970 entstandenes Werk
  • Ein nach 1970 komponiertes Werk

    Ein Werk der beiden letzten Kategorien soll von etwa 15 minütiger Dauer sein.

 

A) Interne Repertoireprüfung:
 

  • Orgelliteratur in der Dauer von ca. 25 Minuten aus der Literaturliste (ausgenommen die Werke der öffentlichen Masterprüfung) sowie zwei Improvisationen:

• eine Improvisation nach formaler und thematischer Vorgabe mit einer Dauer von
etwa 10 bis 15 Minuten

• eine freie Improvisation von etwa 10 bis 15 Minuten über eine thematische Vorgabe

 

B) Öffentliches Konzert:
 

  • Für die öffentliche Masterprüfung wählt die Kandidatin/der Kandidat Orgelliteratur 

von etwa 30 Minuten Spieldauer aus.

• eine Improvisation nach formaler und thematischer Vorgabe mit einer Dauer von      

  etwa 10 bis 15 Minuten

• eine freie Improvisation von etwa 15 Minuten über eine thematische Vorgabe