Masterstudium Kirchenmusik
Prüfungsanforderungen für das Masterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik
(Beschlussfassung der Stuko für den Bereich „Klavier Konzertfach, Orgel Konzertfach, Kirchenmusik und Orgelforschung: 15.3.2021; 22.6.2022)
Information in English you can find in the Information on Entrance Examinations.
Zulassungsprüfungsanforderungen
Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung der Studienwerber_innen. Sie findet als kommissionelle Prüfung statt und besteht aus je einem Prüfungsteil pro Spezialisierungs-Studienbereich.
Die Zulassung zum Masterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung voraus. Facheinschlägige Vorstudien sind jedenfalls die Kirchenmusik - Bachelorstudien an der mdw.
Die Anforderungen in den einzelnen Spezialisierungs-Studienbereichen:
Chorleitung und Ensembleleitung
Der/die Bewerber_in hat ein Programm zu wählen, das 10 Chorstücke (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen) mehrerer Epochen, Stile und Gattungen sowie zwei Rezitative (secco, accompagnato) enthält.
Orgel und Improvisation
1) Ein Werk aus der Zeit vor J.S. Bach
2) Zwei Werke von J.S. Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines
choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“
3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F. Mendelssohn)
4) Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von P. Hindemith),
wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.
Eines der Werke der Gruppen 1, 3 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.
Liturgisches Orgelspiel:
Drei Gesänge unterschiedlichen Typs sind zur Begleitung des Gemeindegesangs zu harmonisieren. Bei einem dieser Gesänge soll eine 2. Strophe unterschiedlich zur ersten harmonisiert werden, ebenso eine Begleitung mit Soloregistrierung erfolgen. Zu diesen Gesängen sind kurze Intonationen unterschiedlichen Typs zu improvisieren.
Improvisation:
Über einen Cantus firmus sind ein Präludium, einige Variationen (darunter eine Cantus firmus - Durchführung in der Mittelstimme) sowie eine abschließende mehrteilige Schlussmusik unter Einbeziehung von kontrapunktischen Formen (z.B. Kanon, Fugato, Passacaglia) mit einer Gesamtdauer von etwa 10 Minuten zu improvisieren.
Die Aufgabenstellungen für Liturgisches Orgelspiel und Improvisation werden dem/der Bewerber_in zwei Stunden vor dem Vorspiel an der Orgel bekannt gegeben.
Gesang
Von dem/der Bewerber_in sind ein romantisches geistliches Lied und eine barocke geistliche Arie vorzubereiten. Beurteilt und getestet werden in erster Linie Ausdrucksfähigkeit und Belastbarkeit der Stimme.
Gregorianik
Von dem/der Bewerber_in sind ein Introitus, ein Graduale, ein Alleluia, ein Offertorium und eine Communio in je verschiedenen Modi vorzubereiten.
Es wird die Fähigkeit der Kandidatin/des Kandidaten überprüft, diese Stücke vorzusingen, zu übersetzen, zu kommentieren und zu dirigieren, mit Rücksicht auf Melodiekonstruktion und Semiologie.
Kirchliche Komposition
Schriftliche Arbeit (Dauer drei Stunden): Anfertigung einer kleinen Komposition nach Aufgabenstellung des Lehrers für Kirchliche Komposition (Klavier darf benützt werden).
Frühe Ensemblemusik
Der/die Bewerberin hat ein hochbarockes und ein frühbarockes Stück als Continuospielerin/Continuospieler zu begleiten (z.B.: Ein Gesang aus dem „Musikalischen Gesang-Buch“ von G. Ch. Schemelli; ein „Kleines geistliches Konzert“ von H. Schütz). Die Kandidatin/der Kandidat erhält die Stücke eine halbe Stunde vor der Prüfung zur Vorbereitung.
Weiters sind 2 Stücke aus dem Früh- und dem Hochbarock zu singen, z.B. aus: H. Schütz: Kleine geistliche Konzerte; G. Ph. Telemann: Der harmonische Gottesdienst; Cl. Monteverdi: Salve Regina.
Es sind zwei Chorwerke aus der Zeit vor 1720 vorzubereiten.
Die Zulassungsprüfung für den Nachweis der künstlerischen Eignung ist unbeschränkt wiederholbar.
Studienabschließende Masterprüfung
Im Masterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik ist eine künstlerische Masterarbeit zu schaffen. Voraussetzung für den Antritt zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung sämtlicher in diesem Curriculum für die jeweilige Spezialisierung vorgesehener Studienbereiche sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit. Die ausgedruckte und gebundene Masterarbeit ist in doppelter Ausführung beim StudienCenter abzugeben sowie ein Exemplar im Sekretariat des Institutes.
Im Masterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik werden für die studienabschließende kommissionelle Masterprüfung am Ende des vierten Studiensemesters folgende Bestimmungen festgelegt:
Die detaillierten Anforderungen in den Spezialisierungs-Studienbereichen:
a) Chorleitung und Ensembleleitung
Der/die Kandidat_in hat ein Programm zu wählen, das vier Werke mehrerer Epochen, Stile und Gattungen enthält im Schwierigkeitsgrad etwa von Palestrina-Messen, Schütz-Geistliche Chormusik, Bach-Kantaten, Haydn-Messen, Motetten von Bruckner und Brahms, J.N.David - Missa choralis, Hugo Distler - Geistliche Chormusik.
Die kommissionelle Masterprüfung für Chorleitung und Ensembleleitung findet in zwei Teilen statt, wobei der erste Teil eine Chorprobe und der zweite Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist. Das Antreten zur öffentlichen Prüfung ist nur nach positiver Beurteilung des ersten Teiles der Masterprüfung (Chorprobe) möglich. Eines der Werke der öffentlichen Prüfung ist von der Kandidatin/ dem Kandidaten eigenständig zu erarbeiten.
b) Orgel und Improvisation
Der/die Kandidat_in hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:
1) Zwei Werke aus der Zeit bis zum 18. Jahrhundert unterschiedlicher Stilbereiche, ausgenommen J.S. Bach
2) Werke von J.S.Bach:
a) ein freies Werk
b) eine Triosonate
c) Choralbearbeitung(en) – Mindestdauer 10 Minuten
3) Ein repräsentatives Werk aus dem 19. Jahrhundert
4) Ein repräsentatives Werk des 20. Jahrhunderts (im Schwierigkeitsgrad der Fronleichnamsstücke von A.Heiller)
5) Ein Werk, das nach 1970 entstanden ist
Eines der Werke der Gruppen 1, 3, 4 oder 5 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.
Für die Prüfung aus Improvisation erhält der/die Kandidat_in einen Tag vor der Prüfung eines oder mehrere Themen, die in einer vorgegebenen Aufgabenstellung improvisatorisch behandelt werden müssen. Themenauswahl und Aufgabenstellung erfolgen durch eine/einen Lehrerin/Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Improvisation.
Die kommissionelle Masterprüfung für Orgel und Improvisation wird in zwei Teilen durchgeführt, wobei ein Teil im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet. Ein Werk der öffentlichen Prüfung muss von der Kandidatin/dem Kandidaten eigenständig erarbeitet werden.
c) Gesang
Der/die Kandidat_in hat ein Programm zu wählen, das acht Werke aus dem Repertoire der Kirchen-musik mehrerer Epochen, Stile und Gattungen enthält, darunter eine Arie aus einer barocken Kantate, ein geistlich romantisches Lied/Arie, eine zeitgenössische Komposition; weiters werden empfohlen: ein Solopart aus einer Messe und ein Vortrag eines solistischen gregorianischen Gesanges aus den Propriumsgesängen der Messe im melismatischen Vertonungsstil (Graduale, Alleluia, Tractus oder Offertorium).
Die kommissionelle Masterprüfung Gesang findet in zwei Teilen statt, wobei ein Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist. Das Antreten zur öffentlichen Prüfung ist nur bei positiver Beurteilung des ersten Teiles der Masterprüfung möglich. Eines der Werke der öffentlichen Prüfung ist von der/die Kandidat_in eigenständig zu erarbeiten.
d) Gregorianik
Die Prüfung im zentralen künstlerischen Fach Gregorianik besteht aus einem internen und einem öffentlichen Teil.
Im ersten Teil sind acht bis zehn gregorianische Gesänge verschiedener Gattungen mit einer Schola und einer Solistin/einem Solisten einzuüben, zu singen und zu analysieren.
(Inkl. Übersetzung, liturgische Funktion sowie Form und semiologischer Befund).
Der zweite Teil ist die Gestaltung eines Gottesdienstes mit gregorianischen Gesängen aus dem Proprium und Ordinarium der Tagesmesse aus der Zeit des jeweiligen Kirchenjahres (mindestens acht Gesänge) als Dirigentin/Dirigent und Kantorin/Kantor oder eines geistlichen Konzertes. Bei einem geistlichen Konzert sind mindestens zehn Gesänge verschiedener Gattungen der Messe und des Offiziums (inkl. Graduale oder Responsorium prolixum) aufzuführen.
Eine repräsentative Anzahl von Gesängen des öffentlichen Teils sind eigenständig einzustudieren.
e) Kirchliche Komposition
Die kommissionelle Prüfung Kirchliche Komposition findet in zwei Teilen statt. Für den ersten Teil hat der/die Kandidat_in im Rahmen einer drei-stündigen Klausurarbeit ein Werk über ein gegebenes Thema zu komponieren, wobei auch liturgische Aspekte zu berücksichtigen sind. Themenauswahl und Aufgabenstellung erfolgen durch den/die Lehrer_in für Kirchliche Komposition.
Für den zweiten Teil hat der/die Kandidat_in mindestens drei Kompositionen vorzulegen, darunter ein größeres in Vokal- und Instrumentalbesetzung. Dieser Teil der Prüfung soll nach Möglichkeit mit einer öffentlichen Aufführung verbunden sein. In jedem Fall findet ein informatives Gespräch der Kommission mit der/die Kandidat_in über ihre/seine Arbeit statt.
f) Frühe Ensemblemusik
Die kommissionelle Masterprüfung für Frühe Ensemblemusik findet in zwei Teilen statt. Der erste Teil ist eine Probe, der zweite eine Aufführung.
Der/die Kandidat_in hat ein Prüfungsrepertoire im zeitlichen Umfang von mindestens 60 Minuten Musikdauer zu wählen. Aus dem Prüfungsrepertoire wählt der/die Kandidat_in ein oder mehrere Werke in der Dauer von ca. 30 Minuten für die Aufführung.
Für die Probe wählt der Prüfungssenat aus den verbleibenden Werken des Prüfungsrepertoires aus. Der/die Kandidat_in leitet sowohl die Probe als auch die Aufführung als Mitglied des Ensembles. Die jeweiligen Ensembles sollen aus ca. 4-15 Personen bestehen.
Der/die Kandidat_in hat das Prüfungsrepertoire aus 3 der folgenden 4 Kategorien zu wählen, wobei Kategorie 1 verpflichtend ist.
1 Mehrstimmige Vokalmusik in Besetzungen ohne Instrumente, wie beispielsweise:
Messen (J. Des Prèz, G. P. d. Palestrina, O.d. Lasso, W. Byrd, H.L. Hassler)
Motetten (J. Des Prèz, G. P. d. Palestrina, z.B. Canticum canticorum; H.
Isaac) Madrigale (C. Gesualdo, L. Marenzio, O.d. Lasso, C. Monteverdi)
2-4 Ensemblemusik mit Stimme(n) und Instrument(en):
2 Misch/Spaltklangmusik, wie beispielsweise:Kompositionen aus den Trienter Codices (G. Dufay, J. Ockeghem, J. Dunstable, etc.) und damit in Zusammenhang stehende Intavolierungen (eventuell auch eigene)
3 Colla parte- und Basso seguente-Musik, wie beispielsweise:
G. Schütz: Geistliche Chormusik von 1648, Werke von H. L. Hassler, O.d. Lasso, A. Gabrieli; G. P. da Palestrina, T. L. da Viadana, S. Scheidt
4 Musik mit Basso continuo, wie beispielsweise:
Kompositionen von: G. Frescobaldi, C. Monteverdi, D. Buxtehude, früher J. S. Bach, F. Tunder, H. Schütz, N. Bruhns, A. Caldara, J. J. Fux, J. K. Kerll, H. Purcell
Für abschließende Prüfungen aus den Spezialisierungs-Studienbereichen gilt:
Die kommissionelle Masterprüfung besteht in allen Spezialisierungen aus folgenden Teilen:
1. Interner Teil
2. Öffentlicher Teil
Werden mehr als zwei Spezialisierungs-Studienbereiche gewählt, muss die Masterprüfung im/in den noch zusätzlich gewählten Spezialisierungs-Studienbereich(en) keine öffentliche Aufführung
beinhalten.
Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf der website des Studiencenters