Aktuelles vom Institut


 

 

Aktuelle Stellungnahme und Aufruf:

Entwürfe der neuen Lehrpläne für Förderschwerpunkte und der neuen Lehrplanzusätze für Förderbereiche (ehemalige Lehrpläne für Sonderschulen)

 

Es ist uns ein dringendes Anliegen, Sie darüber zu informieren, dass im neuen Lehrplan für Volksschulen (gültig seit dem Schuljahr 2023/24) das Fach Rhythmik nur mehr im Vorschulbereich vorgesehen ist.

Bis dato wird Rhythmik (Rhythmisch-musikalische Erziehung, Rhythmische Erziehung, Musikalisch-rhythmische Erziehung) erfolgreich auch für Schüler:innen mit Hörschädigung und Schüler:innen mit erhöhtem Förderbedarf angeboten und daher in unterschiedlichen Ausbildungen unterrichtet. Es gibt in den aktuell gültigen Sonderschullehrplänen in Österreich für diese beiden Sparten auch eigene Lehrplantexte für das Pflichtfach „Rhythmik“.

In den Begutachtungsentwürfen der neuen Sonderschullehrpläne, nun bezeichnet als Lehrpläne für Förderschwerpunkte und Lehrplanzusätze für Förderbereiche, findet sich weder das Fach „Rhythmik“, noch direkte Bezüge zum Fachbereich.

Die Eliminierung eines künstlerisch-pädagogischen Faches bedeutet für Kinder eine Chance weniger, ihr kreatives Potenzial in freien und spielerischen Angeboten durch Musik und Bewegung in rhythmisch-gestalteten Lernsituationen entwickeln können – durch gezielte individuelle Unterstützung ebenso wie durch den Spannungsausgleich innerhalb ihres oft sehr heterogenen, fähigkeitsgemischten Klassenverbandes.

Die Kooperation zwischen den Ausbildungen, die das Verfahren Rhythmik anbieten, und den Institutionen, in denen das Fach unterrichtet wird, wird seit Jahren erfolgreich praktiziert für das inklusive Zusammenleben und -lernen der Schüler:innen mit sehr unterschiedlichen Förderbedarfen und sollte ausgebaut, statt reduziert werden.

Daher ersuchen wir Sie, die dringliche Stellungnahme zu lesen und diese dann als solche direkt ans Ministerium zu schicken. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, eine eigene ergänzende Stellungnahme zu verfassen und mitzuschicken. Es wäre sehr unterstützend, wenn Sie die vorliegende Stellungnahme von uns so rasch als möglich an Kolleg:innen in Ausbildungen und Schulen weiterleiten, die ihrerseits wieder den Einspruch unterstützen und dem Ministerium möglichst fristgerecht zur Kenntnis bringen.

Leider ist die Begutachtungszeit SEHR kurz anberaumt und mit 4. Juli befristet. Es ist dringend notwendig, dass gegen diesen Rückschritt und Qualitätsverlust fristgerecht Stellungnahme bezogen wird von Seiten jener Personen, die in der täglichen Unterrichtspraxis und in den Ausbildungen den Mehrwert des künstlerisch-pädagogischen Verfahrens Rhythmik im Besonderen für Schüler:innen mit erhöhtem Förderbedarf, mit Hörschädigungen und in inklusiven Klassenverbänden schätzen.

Bitte schicken Sie die Stellungnahme bis spätestens 3. Juli an die Begutachtungsstelle im BMBWF – Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung an die Adresse begutachtung@bmbwf.gv.at mit Anführung der Geschäftszahl: 2023-0.892.393.

Mit bestem Dank für Ihr Engagement und guten Wünschen für erholsame Sommertage,

 

Mag. Christoph Falschlunger, BEd.

Mag. Dr. Herta Hirmke-Toth

Helga Neira Zugasty