1. & 2. DIPLOMPRÜFUNG (NEUER UND ALTER STUDIENPLAN)
NEUER STUDIENPLAN
Anforderungen für Diplomprüfungen
A. 1. Diplomprüfung
Die 1. Diplomprüfung besteht aus zwei Teilen: Dirigieren und Klavier/Korrepetition.
Das Prüfungsprogramm in den jeweiligen Prüfungsteilen ist spätestens am Ende des 5. Semesters festzulegen, wobei den Kandidat_innen die Möglichkeit einzuräumen ist, aus mehreren Vorschlägen auszuwählen.
Studienzweig Orchesterdirigieren:
Dirigieren |
- ein sinfonisches Werk der Klassik oder Romantik (mit Orchester) - ein Accompagnato Rezitativ (mit Sänger/in und Klavier) - ein Ensemblewerk ab dem 20. Jahrhundert Gesamtdauer des Prüfungsprogramms 45-60min |
Klavier/ Korrepetition |
a) Vorspiel von drei Werken: - ein der Polyphonie zuzuordnendes Werk aus dem Barock - ein Werk der Klassik - ein Werk aus einer dritten Stilrichtung Gesamtdauer des Prüfungsprogramms: mindestens 15min
b) Vortrag von 2 Opernszenen unter stimmlicher Markierung der Gesangspartien. Die beiden Szenen müssen aus Werken unterschiedlicher Stilrichtung stammen und Passagen mit mehreren Beteiligten (Ensembleszenen) beinhalten. |
Studienzweig Chordirigieren:
Dirigieren |
- ein Chor-Orchesterwerk bzw. ein Abschnitt daraus (mit Chor) - ein Opernchor vom Klavier aus einzustudieren - 6-8 Chorwerke aus verschiedenen Stilen u. Epochen Gesamtdauer des Prüfungsprogramms 45-60min |
Klavier/ Korrepetition |
a) Klaviervortrag von drei Werken: - ein der Polyphonie zuzuordnendes Werk aus dem Barock - ein Werk der Klassik - ein Werk aus einer dritten Stilrichtung Gesamtdauer des Prüfungsprogramms: mindestens 15min
b) Vortrag einer Opernszene und einer weiteren Szene aus einer Oper oder einem chorsinfonischen Werk unter stimmlicher Markierung der Gesangspartien. Die beiden Szenen müssen aus Werken unterschiedlicher Stilrichtungen stammen und Abschnitte mit mehreren Beteiligten (Chor- bzw. Ensembleszenen) beinhalten.
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Studienzweig Opernkorrepetition:
Dirigieren |
ein Accompagnato Rezitativ (mit Sänger/in und Klavier) wahlweise: 1 Satz aus einer klassischen Sinfonie (mit Orchester) oder 3-6 Chorwerke aus verschiedenen Stilen und Epochen (mit Chor) Gesamtdauer des Prüfungsprogramms 20-30min |
Klavier/ Korrepetition |
a) Klaviervortrag von drei Werken: - Ein Präludium u. Fuge aus d. Wohltemperierten Klavier von J. S. Bach - Eine zumindest mittelschwere Sonate oder ein Variationswerk von J. Haydn, W.A. Mozart oder L. v. Beethoven - ein anspruchsvolles Werk aus einer dritten Stilrichtung Gesamtdauer des Prüfungsprogramms: mindestens 20min
b) Klaviervortrag von zwei mittelschweren Opern unterschiedlicher Stilrichtungen unter Markierung der Gesangspartien.
c) Arbeit mit einer Sängerin/einem Sänger an einem Opernabschnitt
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Dem Prüfungssenat steht es frei, Werke nur auszugsweise vortragen zu lassen, bzw. der Kandidatin/dem Kandidaten weiterführende Fragen und Aufgaben in Zusammenhang mit dem Prüfungsprogramm zu stellen.
B. 2. Diplomprüfung
Die 2. Diplomprüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung mit einem internen und einem öffentlichen Prüfungsteil. Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Prüfungsteil ist die positive Absolvierung des internen Prüfungsteils.
Bei der Festlegung der Prüfungsprogramme ist den Kandidat_innen grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, aus mehreren Vorschlägen auszuwählen.
Das Programm der öffentlichen Diplomprüfung ist spätestens am Ende des 9. Semesters festzulegen. Die Kandidat_innen haben ein Vorschlagsrecht, die Letztentscheidung über das Programm treffen die Lehrenden des zkF in Absprache mit der Institutsleitung.
Studienzweig Orchesterdirigieren
Interne Diplomprüfung:
Klavier
oder
Korrepetition |
Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines oder beide aus dem Kammermusikrepertoire und dem Liedrepertoire stammen können. Gesamtdauer des Prüfungsprogrammes: mindestens 20 min
Vortrag einer vorbereiteten Oper unter Markierung der Gesangspartien. |
Dirigieren |
Probenarbeit mit Orchester an den vom Prüfungssenat ausgewählten Prüfungswerken |
Den Kandidat_Innen steht es frei, entweder im Fach Klavier oder Korrepetition zur 2. Diplomprüfung anzutreten. Die Entscheidung darüber ist am Ende des 8. Semesters zu treffen. Der Unterricht im 9. Und 10. Semester erfolgt dann entsprechend der Repertoirewahl entweder in Klavier oder in Korrepetition.
Das Prüfungsrepertoire für den Prüfungsteil Dirigieren ist spätestens Ende des 9. Semesters festzulegen. Es enthält insgesamt 30 Werke, darunter mindestens 5 Werke aus dem 20. Jhdt. (davon zwei nach 1950). Dieses Prüfungsrepertoire ist bei der Anmeldung zur 2. Diplomprüfung anzuführen. Nach erfolgter Anmeldung gibt der Prüfungssenat den Kandidat_innen drei Werke daraus als Prüfungswerke bekannt.
Öffentliche Diplomprüfung:
Orchesterdirigieren
|
Öffentlich zugängliche Aufführung eines repräsentativen Orchesterwerkes |
Studienzweig Chordirigieren
Interne Diplomprüfung:
Klavier
oder
Gesang
oder
Korrepetition
|
Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines oder beide aus dem Kammermusikrepertoire und dem Liedrepertoire stammen können. Gesamtdauer des Prüfungsprogrammes: mindestens 20min
Ein individuell zu gestaltendes Programm, frei wählbar aus dem Lied- bzw. Arienrepertoire. Gesamtdauer des Prüfungsprogrammes: mindestens 20min
Vortrag einer vorbereiteten Oper (mit substantiellem Choranteil) unter Markierung der Gesangspartien. |
Dirigieren |
Probenarbeit mit Chor/Orchester an den vom Prüfungssenat ausgewählten Prüfungswerken |
Den Kandidat_Innen steht es frei, entweder mit Klavier oder Korrepetition oder Gesang zur 2. Diplomprüfung anzutreten. Die Entscheidung darüber ist am Ende des 8. Semesters zu treffen. Der Unterricht im 9. und 10. Semester erfolgt dann entsprechend der Repertoirewahl entweder in Klavier oder Korrepetition oder Gesang.
Das Prüfungsrepertoire für den Prüfungsteil Dirigieren ist spätestens Ende des 9. Semesters festzulegen. Es umfasst insgesamt 15 Werke aus verschiedenen Stilepochen: je drei aus den Kategorien „Gesamtleitung Oratorium/Chorsinfonik“, sowie „Choreinstudierung Oper/Oratorium/Chorsinfonik“ und neun aus der Kategorie „A cappella Werk“. Die Gesamtauswahl hat einen repräsentativen Querschnitt aus unterschiedlichen Epochen und Stilen zu enthalten. Dieses Repertoire ist bei der Anmeldung zur 2.Diplomprüfung anzuführen. Nach erfolgter Anmeldung gibt der Prüfungssenat den Kandidat_innen drei Werke – eines aus jeder Kategorie - als Prüfungswerke bekannt.
Öffentliche Diplomprüfung:
Chordirigieren |
Öffentlich zugängliche Aufführung eines Chor- Orchesterwerkes (bzw. eines abgeschlossener Teils daraus) – oder eines repräsentativen Programmes mit Chorwerken A cappella bzw. mit Begleitung. |
Studienzweig Opernkorrepetition
Interne Diplomprüfung:
Klavier |
Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines oder beide aus dem Kammermusikrepertoire und dem Liedrepertoire stammen können. Programmdauer mind. 20 min
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Korrepetition |
Vortrag unter Markierung der Gesangspartien
Vorspiel einer schwierigen Orchesterpassage aus einem Klavierauszug.
Blattspiel eines mittelschweren Klavierauszuges
Erarbeiten eines von der Kommission ad hoc ausgewählten Abschnittes aus dem Prüfungsrepertoire mit einer unvorbereiteten Sängerin/einem unvorbereiteten Sänger
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Das Prüfungsrepertoire für den Prüfungsteil Korrepetition ist zu Beginn des 2. Studienabschnittes festzulegen. Es enthält fünf Opern: Eine Oper von W.A. Mozart, eine von Giuseppe Verdi oder Giacomo Puccini, eine französische Oper freier Wahl, eine Oper von Richard Wagner und eine Oper von Richard Strauss. Dieses Repertoire ist bei der Anmeldung zur 2. Diplomprüfung anzuführen.
Öffentliche Diplomprüfung:
Opernkorrepetition |
Öffentlich zugängliche Aufführung mit:
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ALTER STUDIENPLAN 16W
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ORCHESTERDIRIGIEREN
Die zweite Diplomprüfung besteht aus der abschließenden kommissionellen Prüfung.
Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist
a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Orchesterdirigieren
b) Vorlage der positiv beurteilten Diplomarbeit
1. Interne Diplomprüfung:
Klavier:
Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines mehrsätzig sein muss. Kammermusik und Liedbegleitung können integriert werden.
Orchesterprobe:
Aus einem Block von 30 vorgegebenen Werken hat der Kandidat am Ende des 8. Semesters 20 Werke auszuwählen. Aus diesen 20 Werken wählt der Prüfungssenat mindestens 2 Beispiele für die Arbeit des Kandidaten mit dem Orchester aus (spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin).
Allgemeine Fachfragen:
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen Aufgaben sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum Partiturstudium anhand von Werken des 18., 19. oder 20. Jahrhunderts.
2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Orchester):
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier und Dirigieren (interne Diplomprüfung) zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 8. Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung Orchesterdirigieren wird das zu dirigierende Werk am Ende des 9. Semesters festgelegt. In den 20 vom Kandidaten vorgelegten Werken müssen mindestens zwei Stücke aus dem 20. Jh. (davon eines nach 1950) und zwei Stücke aus der Alten Musik enthalten sein.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG CHORDIRIGIEREN
Die zweite Diplomprüfung besteht aus der abschließenden kommissionellen Prüfung.
Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist
a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Chordirigieren
b) Vorlage der positiv beurteilten Diplomarbeit
1. Interne Diplomprüfung:
Stimmbildung:
Theoretisch: Fragen zur Stimmtechnik und Nachweis von Kenntnissen der Einzel- und Chor- Stimmbildung
Praktisch: Vortrag eines selbstgewählten Vokalstückes mit oder ohne Instrumentalbegleitung.
Probe mit einem Chor oder Vokalensemble:
Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad ein bis drei Werke aus dem Repertoire der beiden letzten Semester. Prima vista Erarbeitung eines Chorstückes nach Ansage (a-capella oder mit Begleitung, Bekanntgabe des Stückes eine Stunde vor Prüfungsbeginn).
Allgemeiner Prüfungsteil:
Der Kandidat hat aus einem vorgegebenen Block von 30 Werken aus der weltlichen, geistlichen oder Opernchor-Literatur am Ende des 8. einrechenbaren Semesters 20 Werke auszuwählen, von denen er nach Beschluss des Prüfungssenats mindestens 2 auf dem Klavier unter simulierten Probenbedingungen vorzutragen hat.
Erarbeitung von vorbereiteten Rezitativen und Arien aus Oratorien.
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen.
2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Chor):
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Das vom Kandidaten vorgelegte Repertoire soll Werke aus allen Epochen der Musikgeschichte enthalten.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG KORREPETITION
Die zweite Diplomprüfung besteht aus der abschließenden kommissionellen Prüfung.
Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist
a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Korrepetition
b) Vorlage der positiv beurteilten Diplomarbeit
1. Interne Diplomprüfung:
Klavier:
Vortrag eines Solostückes und eines mehrsätzigen Kammermusikwerkes oder eines Liederzyklus.
Partiturspiel:
Vortrag eines vorbereiteten schwierigeren Stückes der Konzert- oder Ballettliteratur. Prima vista-Vortrag einer Partitur der Wiener Klassik.
Korrepetition:
Nachweis von 15 erarbeiteten Opern, aus denen von der Prüfungskommission eine Auswahl von drei Opern verschiedener Stilrichtungen spätestens 3 Wochen vor der Prüfung vorzunehmen ist.
Vortrag eines selbstgewählten schwierigen Teiles einer Oper, wobei der Kandidat den Gesangspart markieren soll.
Blattspiel eines mittelschweren Klavierauszuges und vom Blatt Transponieren eines leichteren Teiles eine Bühnenwerkes.
Mit Sänger/in: Erarbeiten eines für diese(n) Sänger/in unbekannten Abschnittes einer Oper.
Allgemeine Fachfragen:
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidaten zu lösenden künstlerischen Aufgaben sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen des Opernrepertoires.
2. Öffentliche Diplomprüfung mit einem Sänger oder Vokalensemble:
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier, Partiturspiel, Dirigieren und Korrepetition zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 8. Semesters bekannt-zugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung wird das vorzutragende Werk am Ende des 9. Semesters festgelegt. Das vom Kandidaten vorgelegte Repertoire soll Werke aus allen Epochen der Opernliteratur enthalten.