Grenzübertritt

Bei Dienstreisen ins Ausland mit PKW, Bahn oder Bus sind am Abrechnungsformular Datum und Uhrzeit des Grenzübertritts getrennt nach Hin- und Rückfahrt anzugeben. Bei Auslands-Flugreisen ist unbedingt ein Nachweis über die Abflug- und Ankunftszeiten der Abrechnung beizulegen.

 

Nebenkosten

Bei Dienstreisen werden folgende Nebenkosten ersetzt (§ 25a Abs. 1):

  • Anschaffungskosten für den Reisepass
  • Kosten der Sichtvermerke
  • Kosten medizinischer Untersuchungen und gesundheitspolizeilich vorgeschriebener oder empfohlener Impfungen
  • Kosten der Lichtbilder für Reisedokumente (max. 2,20 € je Lichtbild)

 

Auslandsdienstreisen über ERASMUS oder andere Netzwerke

Dienstreiseantrag (Erasmus STT) und Antrag über Mobility Online (Lehrendenmobilitäten) sowie Abrechnungsformulare sind wie üblich auszufüllen und mit den Originalbelegen an die Abteilung für Personalmanagement zu übermitteln. Am Abrechnungsformular müssen alle abrechnungsrelevanten Daten (Beginn- und Endedatum und Uhrzeiten sowie Grenzübertrittszeiten und gegebenenfalls Daten zu privatem Aufenthalt) sowie die entsprechende Innenauftragsnummer für das EU-Projekt angeführt werden.

Der Erstkontakt für Lehrende erfolgt über Mag.a Sabine Roth (DW 7420) und Anna Kühleitner, BA. MA. (DW 7425), für Mitarbeiter_innen der Verwaltung über Mag.a Schreiner (DW 7600).