Details zur WIETZ
Dauer:
Die WIETZ kann für 1 bis 6 Monate in Anspruch genommen werden. Eine einmalige Verlängerung um 1 bis 3 Monate ist mit Zustimmung der Arbeitsmedizinerin möglich.
Ausmaß der Arbeitsreduktion:
Es ist möglich, die Arbeitszeit um mindestens 25 % und maximal 50 % zu reduzieren.
Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 12 Stunden betragen.
Antritt von WIETZ:
frühestens am Folgetag nach Erteilung der Bewilligung
Höhe der monatlichen Bezüge während WIETZ:
dem reduzierten Beschäftigungsausmaß entsprechendes Entgelt plus Wiedereingliederungsgeld (in der Höhe des erhöhten Krankengeldes)
Beispiel: Bruttoverdienst vor Arbeitsreduktion € 2.000,--; Reduktion der Arbeitszeit während WIETZ um 50 %, Reduktion des Entgelts um 50 %, also Entgelt während WIETZ € 1.000,-- plus Wiedereingliederungsgeld (ohne anteilige Sonderzahlungen) € 600,-- => monatliches Gesamteinkommen während WIETZ € 1.600,--
Während WIETZ besteht ein Motivkündigungsschutz für die/den ArbeitnehmerIn.
Vorzeitige Beendigung der WIETZ zur Wiederaufnahme des vollen Stundenumfangs ist möglich, wenn die arbeitsmedizinische Zweckmäßigkeit nicht mehr gegeben ist.
Weitere Informationen unter
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Arbeitsrecht/Karenz-und-Teilzeit/Wiedereingliederungsteilzeit.html
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Wiedereingliederungsteilzeit.html
https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840461&portal=bvaebbportal