Evaluierung psychischer Belastung 2023
Gemäß Arbeitnehmer_innenschutzgesetz (ASchG) ist die mdw als Arbeitgeberin verpflichtet, regelmäßig die psychischen Belastungen zu evaluieren und geeignete Maßnahmen zu setzen, um diese zu verringern oder zu beseitigen. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird ab 7. November 2023 eine neuerliche Mitarbeiter_innenbefragung durchgeführt. Die Betriebsräte wurden im Vorfeld eingebunden.
Mitarbeiter_innenbefragung mit EWOPLASS
- Am 7.November 2023 wird an alle Mitarbeiter_innen der mdw (ausgenommen freie Dienstnehmer_innen) auf die persönliche mdw- E-Mailadresse ein Link zu einem Fragebogen versendet.
- Die Mitwirkung in Befragung ist bis 28.November 2023 möglich.
- Die Befragung erfolgt über einen standardisierten und approbierten Fragebogen (EWOPLASS).
- Die Befragung ist anonym, sämtliche Angaben verbleiben bei der beauftragten Firma, lediglich die Auswertung der Befragung wird an die mdw als Bericht übermittelt.
Informationen der AUVA zur Evaluierung psychischer Belastung
https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.771637&portal=auvaportal
Informationen zum Verfahren EWOPLASS