Kollektivvertrag (KV)
Mit 1.10.2009 trat der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in Kraft Die Überleitung von 526 MitarbeiterInnen, die nach dem 1.1.2004 ein Arbeitsverhältnis an der Universität begonnen haben, ist abgeschlossen. Mit 1.10.2009 sind das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) und Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) für die MitarbeiterInnen nicht mehr anwendbar. Es gilt ausschließlich das Angestelltengesetz (AngG) und der Kollektivvertrag (KV).
Kollektivvertrag - derzeit gültige Fassung
Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge - derzeit gültige Fassung
Zusatzkollektivvertrag, Pensionskassenzusage
Erteilung einer Pensionskassenzusage für alle ArbeitnehmerInnen der Universität. Voraussetzung: 18. Lebensjahr vollendet und Arbeitsverhältnis (nicht geringfügig) zur Universität über mehr als 24 Monate. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung über den Pensionskassenvertrag ist erforderlich.