Gliederung der Wissensbilanz
Die Wissensbilanzverordnung (WBV) des BMWFW vom 29. April 2016 (§3) sieht folgende Gliederung der Wissensbilanz vor:
I. Qualitative Darstellung der Leistungsbereiche (Leistungsbericht)
II. Quantitative Darstellung der Leistungsbereiche (Kennzahlen)
III. Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung (Leistungsvereinbarungs-
Monitoring)
Die qualitative Darstellung der Leistungsbereiche ist nach folgenden Kapiteln gegliedert:
1. Kurzfassung
2. Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste:
3. Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung
4. Gesellschaftliche Zielsetzungen
5. Personalentwicklung und Nachwuchsförderung
6. Effizienz und Qualitätssicherung
7. Profilunterstützende Kooperationen und strategische Partnerschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung/Entwicklung und der Erschließung der Künste
8. Internationalität und Mobilität
9. Bibliotheken und andere Universitätseinrichtungen inkl. Universitätssportinstitute.