Prozess der Erstellung der Wissensbilanz
Die jährliche Erstellung der Wissensbilanz zählt zu den Aufgaben des Rektorats. Sie muss vom Universitätsrat spätestens bis zum 28. Mai des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres genehmigt werden, bevor sie an das zuständige Ministerium übermittelt wird (§ 13 Abs. 6 und § 22 Abs. 1 Z 13 Universitätsgesetz 2002 – UG).
Grundlage für die Erstellung der Wissensbilanz bilden die Berichte der Institute und Organisationseinheiten der mdw sowie die wissenschaftlichen, künstlerischen und pädagogischen Leistungen der Mitarbeiter_innen der Universität.
Die Leistungen der Mitarbeiter_innen können laufend über MDWonline eingetragen werden und werden zu einem festgelegten Stichtag Ende Jänner abgerufen. Diese bilden auch die Basis für die Erstellung des bibliografischen Nachweises.
Berichtsform und Gliederung der Wissensbilanz sind durch die Wissensbilanzverordnung (WBV) festgelegt. Bei der Themengewichtung in den Kapiteln der Wissensbilanz werden die Institutsleiter_innen und Mitarbeiter_innen von allen relevanten Organisationseinheiten aktiv eingebunden.
Zur Erstellung der Kennzahlen wird auf unterschiedliche Quellen zurückgegriffen. Neben den oben genannten sind das insbesondere auch Daten des Bundesministeriums aus der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten (BiDok) und der Universitäts-Studienevidenzverordnung (UniStEV).