Sehr geehrte Mitarbeiter*innen der mdw, liebe Kolleginnen und Kollegen,

an der mdw ist ab 1.3.2025 gemäß Satzung der mdw die Funktion der Studiendirektorin/des Studiendirektors und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters zu besetzen. Die Funktionsperiode umfasst drei Jahre.

Die Studiendirektorin/der Studiendirektor ist laut Universitätsgesetz 2002 und Satzung der mdw ein weisungsfreies monokratisches Organ.

Der Personenkreis, aus dem diese Funktion besetzt werden kann, umfasst alle in der Lehre und in der Verwaltung an der mdw tätigen Personen.

Die Satzung der mdw sieht vor, dass der Senat die Studiendirektorin/den Studiendirektor nach Anhörung des Rektorats wählt (§ 2 Abs 1 mdw-Satzungsteil Studiendirektor/in). Die Satzung sieht weiters vor, dass die Einrichtung eines/einer Stellvertreters/in des/der Studiendirektors/in zulässig ist.

Funktion und Aufgaben umfassen einen umfangreichen Tätigkeitsbereich und erfordern Vertrautheit mit der Struktur der Lehre an der mdw sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Leitung eines Büros mit einem Team, das auch über juristische Expertise verfügt.

 

Die Schwerpunkte dieser Funktion umfassen insbesondere die Anerkennung von Prüfungen, Vorqualifikationen und Studien (Nostrifizierungen) sowie Studienzeitverkürzungen, Beurlaubungen und die Erstellung der studienrechtlichen Vereinbarungen für Studierendenmobilität.
Im Rahmen von akademischen Feiern übergibt die Studiendirektorin/der Studiendirektor auch die Sponsions- und Promotionsurkunden.

Weitere Aufgabenbereiche können Sie der Homepage des Büros der Studiendirektorin/des Studiendirektors entnehmen:
https://www.mdw.ac.at/stdir/

Der Studiendirektorin/dem Studiendirektor steht eine vom Rektorat festgelegte Zulage zu.

Sollten Sie Interesse daran haben, diese Funktion an der mdw verantwortungsvoll übernehmen zu wollen, wenden Sie sich bitte bis 29. November 2024 schriftlich (inkl. Motivationsschreiben und Lebenslauf) an das Büro des Senats (senat@mdw.ac.at) und/oder halten Sie für weitere Informationen Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Senats Univ.-Prof. Mag. Johannes Marian.

 

Mit herzlichen Grüßen,


Johannes Marian
Vorsitzender des Senats