8. Was passiert mit den freiwilligen Wiederholungs- bzw. Kennzahl-Semestern bei einem Umstieg?

 

  • Für alle Instrumente gilt, dass die Wiederholungs- bzw. Kennzahlsemester mitgenommen werden. Bei den Streichinstrumenten, Gitarre, Harfe, Blas- und Schlaginstrumenten gilt diese Regelung unabhängig davon, in welchen Studienabschnitt diese Wiederholungs- bzw. Kennzahlsemester absolviert oder konsumiert wurden/werden.
  • Bei den Tasteninstrumenten werden die Wiederholungs- bzw. Kennzahlsemester aus dem Diplomstudium in das Bachelorstudium mitgenommen. Für das Masterstudium stehen diese Semester wieder zur Verfügung.