Das Büro der Studiendirektorin ist von
Montag, 23. Dezember 2024 bis Mittwoch, 3. Jänner 2025 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Winterpause!
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Die Studiendirektorin der mdw ist für viele Angelegenheiten zuständig, die Studierende ein- oder mehrmals in ihrer Studienzeit betreffen können.
Besonders häufig kommen Studierende in Kontakt mit dieser Stelle bei:
- Anerkennungen von Prüfungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studien an der mdw abgelegt wurden - auch bei Auslandsaufenthalten wie Erasmus
- Anerkennung von Studien aus anderen Ländern (Nostrifizierung)
- Studienzeitverkürzungen, wenn Sie im zentralen künstlerischen Fach Semester überspringen wollen
- Beurlaubung vom Studium, wenn Sie in einem Semester keine Lehrveranstaltungen besuchen können
- Erlass der Zulassungsprüfung, sofern dies in den Curricula vorgesehen ist
Manchmal ist es notwendig, Probleme im Studium von studienrechtlicher Seite zu betrachten. Die Studiendirektorin und ihr Team helfen Ihnen gerne auch in folgenden Fällen weiter:
- Aufhebung von mangelhaften Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen
- Feststellung, ob eine Prüfung aus wichtigem Grund abgebrochen wurde
- Festlegung einer abweichenden Prüfungsmethode bei Behinderung, wenn Lehrende dies nicht selbst genehmigen (siehe auch Informationen zur Barrierefreiheit an der mdw www.mdw.ac.at/barrierefrei)
- Beratung in studienrechtlichen Spezialfragen wie z.B. Erlöschen der Zulassung, Wiederholung von Prüfungen und anderes
Am Ende eines erfolgreichen Studiums ist die Studiendirektorin zuständig für
- Ausstellung von studienabschließenden Zeugnissen
- Verleihung akademischer Grade und Akademische Abschlussfeiern
Für diese Angelegenheiten ist die Studiendirektorin ebenfalls zuständig:
- Ausschreibung und Zuerkennung von Leistungs- und Förderungsstipendien
- Genehmigung eines individuellen Studiums
- Bestellung von Zulassungsprüfungskommissionen
- Vorsitz bei der letzten zulässigen Wiederholung einer kommissionellen Prüfung
- Widerruf akademischer Grade
Rechtlich geregelt sind die Aufgaben der Studiendirektorin in § 19 Abs 2 Z 2 UG und im studienrechtlichen Teil der Satzung der mdw.
Fragen, Probleme, Beschwerden beim Studium, die nicht vor Ort geklärt oder gelöst werden können?
Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
steht mit Rat und Tat zur Seite.