Konzertfach Tasteninstrumente
Antragsformulare
Anerkennungsverordnungen
- Anerkennungsverordnung BA Klavier Konzertfach (17W auf 23W)
- Anerkennungsverordnungen BA/MA Klavier Konzertfach, BA/MA Klavier-Vokalbegleitung, MA Klavier Konzertfach und Neue Musik
- Anerkennungsverordnungen BA/MA Cembalo Konzertfach
- Anerkennungsverordnungen BA Klavier-Kammermusik, MA Kammermusik, MA Neue Musik - Ensemble
- Anerkennungsverordnungen BA/MA Orgel Konzertfach
- Anerkennungsverordnungen BA Konzertfach Liedgestaltung Klavier
- Anerkennungsverordnungen MA Konzertfach Liedgestaltung Klavier
- Anerkennungsverordnung von BA Klavier-Vokalbegleitung (17W) für BA Konzertfach Liedgestaltung Klavier (24W)
- Anerkennungsverordnung von BA IGP (24W) für für BA Klavier Konzertfach (17W und 23W) und BA Klavier-Vokalbegleitung (17W) sowie BA Konzertfach Liedgestaltung Klavier (KLK) (24W)
- Anerkennungsverordnung von MA Klavier-Vokalbegleitung (16W) für MA Konzertfach Liedgestaltung Klavier (24W)
Eine Anerkennungsverordnung (AVO) regelt Standardanerkennungen an der mdw. Das betrifft Anerkennungen von einem in ein anderes Studium, das an der mdw angeboten wird oder Anerkennungen von alten auf neue Curricula an der mdw. Eine solche Anerkennung erfolgt automatisch. Das heißt, Sie müssen dafür keinen Antrag an die Studiendirektorin stellen.
Bitte beachten Sie, dass das technische Aktivieren einer AVO, wenn nicht bereits sichtbar, im StudienCenter durch Sie veranlasst werden muss. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an die zuständige Stelle.