Abweichende Prüfungsmethode
Studierende, die eine Behinderung nachweisen, welche es unmöglich macht eine Prüfung in der vorgeschriebenen Methode abzulegen, haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode.
Voraussetzungen:
- Vorliegen einer Behinderung, welche die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht (Nachweis)
- Inhalt und Anforderungen der Prüfung werden durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt
Ablauf:
Wenn Sie Ihr Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte zunächst mit der Behindertenbeauftragten der mdw in Verbindung. Sie benötigen eine Bestätigung über studienrelevante Funktionsbeeinträchtigungen (s.r.). Überlegen Sie sich vorab, wie die abweichende Prüfungsmethode gestaltet sein könnte und besprechen Sie dies mit Ihrer Prüferin_Ihrem Prüfer. Sollte es sich um eine kommissionelle Prüfung handeln, übernimmt die Behindertenbeauftragte den Kontakt zur_zum Vorsitzenden der Prüfungskommission.
Wird die abweichende Prüfungsmethode nicht unmittelbar durch die Prüferin_den Prüfer gestattet, kontaktieren Sie bitte das Büro der Studiendirektorin. Die Studiendirektorin hat gemäß § 26 Abs 3 Satzungsteil Studienrecht nach Anhörung der oder des Studierenden und der Prüferin oder des Prüfers mit Bescheid festzustellen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, und eine entsprechend modifizierte Durchführung der Prüfung zu veranlassen.
Erforderliche Dokumente
Sie benötigen:
- Einen Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode
- Einen Nachweis der Behinderung/Beeinträchtigung, vorzugsweise die fachärztliche Bestätigung über studienrelevante Funktions-beeinträchtigungen
KONTAKT
Büro der Studiendirektorin
Eva Seisenbacher, Mag.a iur.
Anton-von-Webern-Platz 1
Zimmer U 01 22
Tel. +43 1 71155 DW 2010
Mail: seisenbacher@mdw.ac.at
KONTAKT
Behindertenbeauftragte der mdw
Dipl.-Heil.Päd.(FH) Katharina Pfennigstorf
Tel. +43 1 71155 DW3411
Mail: barrierefrei@mdw.ac.at
Web: https://www.mdw.ac.at/barrierefrei/
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