Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare einer Abschlussarbeit

Anlässlich der Übergabe einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit oder der Dokumentation der künstlerischen Arbeit ist die Verfasserin oder der Verfasser berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre nach der Übergabe zu beantragen.

Dem Antrag ist von der Studiendirektorin stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus und reichen Sie es mit der Arbeit ein. Bitte belegen Sie, warum Sie in Ihren Interessen durch eine Veröffentlichung gefährdet sind.

FORMULARE