Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik
Antragsformulare
Anerkennungsverordnungen
- Anerkennungsverordnungen Bachelor IGP
- Anerkennungsverordnung von BA Blockflöte (19W) auf BA IGP (24W)
- Anerkennungsverordnung von BA IGP (17W) auf BA IGP (21W)
- Anerkennungsverordnung von BA IGP (21W) auf BA IGP (24W)
- Anerkennungsverordnung von BA Klavier-Konzertfach (17W und 23W), Klavier-Kammermusik (17W), Klavier-Vokalbegleitung (17W), Konzertfach Liedgestaltung Klavier (24W), Orgel Konzertfach (16W) und Cembalo Konzertfach (17 W) auf IGP (24 W)
- Anerkennungsverordnung BA Musikerziehung (18W) und Instrumentalmusikerziehung (17W) auf BA IGP (24 W)
- Anerkennungsverordnung Diplomstudium Blockflöte (17W) auf BA IGP (24 W)
- Anerkennungsverordnung Diplomstudium Instrumentalstudium (19W) auf BA IGP (24)
- Anerkennungsverordnung BA IGP (24W) für Prüfungsleistungen aus der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik der Joseph Haydn Privathochschule
- Nachträglicher Erwerb eines Bachelorgrades (24W)
- Anerkennungsverordnung pauschale Anerkennung von künstlerischem Einzelunterricht für IGP (24W)
- Anerkennungsverordnung BA IGP (21W) auf BA IGP (24W)
Eine Anerkennungsverordnung (AVO) regelt Standardanerkennungen an der mdw. Das betrifft Anerkennungen von einem in ein anderes Studium, das an der mdw angeboten wird oder Anerkennungen von alten auf neue Curricula an der mdw. Eine solche Anerkennung erfolgt automatisch. Das heißt, Sie müssen dafür keinen Antrag an die Studiendirektorin stellen.
Bitte beachten Sie, dass das technische Aktivieren einer AVO, wenn nicht bereits sichtbar, im StudienCenter durch Sie veranlasst werden muss. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an die zuständige Stelle.
Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik
Antragsformulare
Anerkennungsverordnungen
Eine Anerkennungsverordnung (AVO) regelt Standardanerkennungen an der mdw. Das betrifft Anerkennungen von einem in ein anderes Studium, das an der mdw angeboten wird oder Anerkennungen von alten auf neue Curricula an der mdw. Eine solche Anerkennung erfolgt automatisch. Das heißt, Sie müssen dafür keinen Antrag an die Studiendirektorin stellen.
Bitte beachten Sie, dass das technische Aktivieren einer AVO, wenn nicht bereits sichtbar, im StudienCenter durch Sie veranlasst werden muss. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an die zuständige Stelle.