LEISTUNGSSTIPENDIUM
Leistungsstipendien dienen gem. § 57 Studienförderungsgesetz (StudFG) zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.
Antragsfrist Leistungsstipendien 2024 1.10.2024 bis 11.10.2024 für Prüfungen, die Sie zwischen 1.10.2023 und 30.9.2024 abgelegt haben |
Füllen Sie bitte den nebenstehenden Antrag aus und lesen Sie die Ausschreibungsbedingungen.
Bewerbungen sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens 11.10.2024 per E-Mail an studiendirektorin@mdw.ac.at (Betreff: Leistungsstipendien) oder postalisch (Datum des Poststempels: 11.10.2024) zu übersenden.
FÖRDERUNGSSTIPENDIUM
Förderungsstipendien dienen gemäß § 63 StudFG zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien.
Ende der Antragsfrist: 11.10.2024
Füllen Sie bitte den nebenstehenden Antrag aus und lesen Sie die Ausschreibungsbedingungen.
Gefördert werden z.B. aufwendige künstlerische oder wissenschaftliche Diplomarbeiten, Film- und (Musik)Theaterprojekte und Kompositionsvorhaben. Die Arbeiten dürfen bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein. Bei Kooperationsprojekten sind von allen Beteiligten, die eine Förderung beantragen, gesonderte Anträge unter Angabe der übrigen Beteiligten einzureichen. Projektkosten können grundsätzlich nur von Personen geltend gemacht werden, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen.
WER KANN EIN STIPENDIUM ERHALTEN?
(gilt für Leistungs- und Förderungsstipendien)
Österreicher_innen und gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer_innen und Staatenlose können sich um ein Förderungs- und/oder Leistungsstipendium bewerben.
EWR-Bürger_innen, Schweizer_innen und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland werden bei dieser Bewerbung im Hinblick auf die Gleichstellung gemäß § 4 StudFG wie österreichische Studierende behandelt und müssen keine zusätzlichen Nachweise hinsichtlich dieser Gleichstellung erbringen.
Beim Ansuchen um ein Leistungs- oder Förderungsstipendium benötigen wir, auch von österreichischen Staatsbürger_innen, unbedingt einen aktuellen ZMR-Auszug (Meldezettel)!
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Einhaltung der Anspruchsdauer.
Alle Antragsteller_innen werden von der Zuerkennung eines Leistungsstipendiums oder der Ablehnung ihres Ansuchens per E-Mail (unter Verwendung der @students.mdw.ac.at-Adresse) verständigt.
Verspätete oder unvollständige Anträge können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!
Informationen zum Datenschutz finden Sie insbesondere unter dem Punkt „Studienrechtliche Offline-Formulare“ unter https://www.mdw.ac.at/datenschutz/datenschutzinformation-der-mdw/
Bitte lesen Sie auch die unten stehenden Informationen zum Datenschutz bei den von der Studiendirektorin bei der Abwicklung der Stipendien verarbeiteten Daten.
Formulare LEISTUNGSSTIPENDIUM
Formulare FÖRDERUNGSSTIPENDIUM