Masterprüfung

 

Die kommissionelle studienabschließende Masterprüfung besteht aus drei Teilen.

1. Zentrales künstlerisches Fach:

a)  Vortrag eines künstlerischen Programms

b)  Vortrag eines künstlerischen Programms im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsteil b) ist die positive Beurteilung aus dem ersten Prüfungsteil (a).


2. Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt


3. mündliche Prüfung über die künstlerische bzw. wissenschaftliche Masterarbeit.

Im dritten Teil der kommissionellen Masterprüfung, welche als mündliche Prüfung über die künstlerische bzw. wissenschaftliche Masterarbeit stattfindet, hat der/die Kandidat/in Kenntnisse über das Fachgebiet der Masterarbeit nachzuweisen, die über das Thema der Masterarbeit hinausgehen und dieses in einen größeren Zusammenhang stellen. Auch hier können allfällige Schwerpunktsetzungen eingebracht werden.

Die Prüfung ist keine Verteidigung der Masterarbeit, weshalb die Präsentation der Masterarbeit nicht Teil der Prüfung ist.

Zeitlicher Ablauf:

  • Wenn gewünscht zu Beginn eine kurze Zusammenfassung der Masterarbeit (max. 3 Minuten)
  • Prüfung: Prüfungsfragen aus dem wissenschaftlichen (künstlerisch/pädagogischen) Umfeld der Masterarbeit. 

Dauer: 25 Minuten

Durch diese Aufzählung wird keine verbindliche Prüfungsreihe festgelegt.

 

Termine kommissioneller Abschlussprüfungen (künstlerisch/didaktisch)

Termine kommissioneller Abschlussprüfungen (mündlich)

 

Die Anmeldung zu Teil 1 und 2 ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen möglich. Der Fertigstellung und Plagiatsprüfung der Arbeit ist hierfür noch nicht notwendig!

Die Anmeldung zu Teil 3 der Masterprüfung kann erst erfolgen, wenn die entsprechende Anzahl Exemplare der fest gebundenen, fertigen Arbeit durch den/die Studierende/n zur Beurteilung durch den/die Betreuer_innen eingereicht worden sind.

 

Die Anmeldung erfolgt im StudienCenter am Rennweg – bitte Aushänge beachten!