Zulassungsfrist für das Masterstudium Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung Studienjahr 2022/2023
Wintersemester 2023/24: Dienstag, 11.07.2023 – Dienstag, 05.09.2023
Sommersemester 2024: Montag, 08.01.2024 – Montag, 05.02.2024
(siehe auch unter Einteilung des Studienjahres)
Laut Fachcurriculum 18W gibt es keine Zulassungsprüfung das Masterstudium ME/IME
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen dem Prüfungsreferat für musikpädagogische Studien am Rennweg vorzulegen:
- die allgemeine Universitätsreife
- die besondere Universitätsreife
- die Kenntnis der deutschen Sprache (Niveau C1) sowie
- die künstlerische, leistungsbezogene, persönliche, fachliche und pädagogische Eignung (diese ist grundsätzlich durch ein zuvor erfolgreich abgeschlossenes, facheinschlägiges Lehramts-Bachelorstudium gegeben)
- Da der BA Lehramt ME und MA Lehramt ME als kohärente, aufeinander aufbauende Studien konzipiert sind, gelten als facheinschlägig jedenfalls das an der mdw erfolgreich abgeschlossene BA Lehramt ME sowie das im Verbund Süd-Ost sowie im Verbund Mitte angebotene Bachelorstudium (240 ECTS) im Unterrichtsfach Musikerziehung. Bei Vorweis der Voraussetzungen sowie Vorlage der genannten Abschlüsse sind die Studienwerber_innen daher ohne weitere Voraussetzungen zuzulassen.