FAQs zu den Zulassungsprüfungen

 


Allgemein


Wenn man erneut zur Zulassungsprüfung antritt, darf man dieselben Stücke vortragen?
Antw.: Es gibt diesbezüglich keine Regelung. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Prüfungsmodalitäten von Jahr zu Jahr ändern können und achten Sie darauf immer die aktuellen Informationen zu berücksichtigen.

Bis wann muss ich meine Stückauswahl bekanntgeben?
Antw.: Sie müssen im Anmeldeportal eine Liste Ihrer vorbereiteten Werke hochladen. Wenn sich diese nach Ende des Anmeldezeitraums ändern, bringen Sie bitte einen Ausdruck der neuen Liste zur Prüfung mit und übergeben diese der*dem Vorsitzenden der Prüfungskommission.

Ich habe in der Zeit der Präsenzprüfungen mündliche Matura (Einteilungen werden 2 Wochen vorher bekannt gegeben). Was wäre, wenn die Zulassungsprüfung und die Matura am gleichen Tag stattfinden? Bekomme ich dann einen anderen Termin?
Antw.: Es können keinerlei Ersatztermine angeboten werden. Bei den Prüfungsteilen, welche generell an mehreren Tagen angeboten werden, kann es in Ausnahmefällen (belegbare und unverschiebbare Gründe) möglich sein, die Prüfung auf einen der anderen Tage zu verlegen. Dies gilt jedoch nur bei wirklich triftigen Gründen.

 

ME/IME – Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung


Ich habe bereits Vorstudien, muss ich alle Teile der Zulassungsprüfung BA ME absolvieren?
Antw.: Ja, die Zulassungsprüfung BA ME ist immer zur Gänze zu absolvieren.

Welche Prüfungsteile muss man machen, wenn man bereits ein abgeschlossenes Bachelorstudium in ME hat und sich für IME bewirbt?
Antw.: Die Zulassungsprüfung IME besteht aus den künstlerischen Vorträgen der beiden Hauptfächer (1. und 2. Instrument/Gesang/Chorleitung). Für IME sind keine weiteren Prüfungsteile zu absolvieren.

Wenn auch die Zulassungsprüfung für IGP gemacht wird, kann man sich dann Teile der Zulassungsprüfung anrechnen lassen (z.B. Gehörbildung)?
Antw.: Es werden keine Prüfungsteile zwischen den beiden Zulassungsprüfungen angerechnet. In IGP können Ihnen Vorstudien anerkannt werden, in ME müssen aufgrund der Vergleichbarkeit alle Teile absolviert werden.

Ich studiere bereits IGP und habe daher die Aufnahmeprüfungen im Hauptfach, Klavier und Gehörbildung schon einmal bestanden. Muss ich diese Prüfungsteile trotzdem nochmal machen?
Antw.: Ja, alle Prüfungsteile müssen in ME absolviert werden.

Muss man ME dazu nehmen, um IME studieren zu können?
Antw.: Ja, es ist nicht möglich IME als eigenständiges Studium zu absolvieren.

Müssen die Stücke in „Pflichtfach Klavier“ auswendig vorgetragen werden?
Antw.: Nein.

Müssen die Stücke in „Pflichtfach Gesang“ auswendig vorgetragen werden?
Antw.: Ja.

Gilt Chorleitung als "Instrument" beim Prüfungsteil "Weitere Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Musizieren“?
Antw.: Nein.

Darf man beim Prüfungsteil "Weitere Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Musizieren“ von einer anderen Person begleitet werden?
Antw.: Ja.

Wird beim „Blattsingen“ nur C-Dur abgefragt oder andere Tonarten auch?
Antw.: Es kommen bei Blattsingen sehr einfache Beispiele, jedoch sind sie nicht auf die Tonart C-Dur beschränkt.

Werden die Präsenzprüfungen alle am selben Tag stattfinden?
Antw.: Nein. Die ME/IME-Prüfungen finden im Normalfall an drei Tagen statt.

 

IGP – Instrumental(Gesangs)pädagogik


Gibt es für Gehörbildung einen Vorbereitungskurs?
Antw.: Ja, es gibt entsprechende Angebote am Anton Bruckner Institut wie auch am Institut für Popularmusik. Außerdem gibt es die Möglickeit sich mit dem »MusicCoach online vorzubereiten.

Können Sie für den Gehörbildungsteil Ressourcen (Literatur/Webseiten) zur Vorbereitung empfehlen?
Antw.: Literaturempfehlungen finden Sie auf der Homepage des Anton Bruckner Instituts.

Wie lange hat man Zeit für den Gehörtest?
Antw.: Es gibt einen Zeitrahmen von 20 Minuten.

Ich studiere schon ME, muss ich die Gehörbildungsprüfung noch einmal machen?
Antw.: Informationen zur Anerkennung von Prüfungsteilen finden Sie » hier.

Ich habe den Gehörtest letztes Jahr schon bestanden. Muss ich die Prüfung dieses Jahr wiederholen?
Antw.: Der bestandene Prüfungsteil "Hör- und Vorstellungsfähigkeit" der Zulassungsprüfung BA IGP verliert seine Gültigkeit. Sie müssen die Prüfung jedes Mal erneut absolvieren.