Abschluss – Einreichung der Dissertation und Disputation


In der Dissertation dokumentiert der_die Dissertant_in seine_ihre Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung. Auf methodisch und wissenschaftstheoretisch einwandfreie Weise behandelt die Dissertation eine relevante Fragestellung im Kontext des internationalen akademischen Diskurses. Die Disputation ist die Abschlussprüfung des PhD-Studiums.


Einreichung und Beurteilung der Dissertation

Informationen bezüglich Abschlussarbeiten, Gestaltung des Titelblatts, Plagiatsprüfung finden Sie auf der Homepage der Akademischen Integrität. In der Richtlinie des Rektorats zur Akademischen Integrität finden Sie im § 4 Formvorschriften für Abschlussarbeiten an der mdw. Sie können sich auch Anleihe an der Richtlinie des Rektorats zur künstlerischen Diplom-/Masterarbeit nehmen, wo unter Punkt 2 "Aufbau" Formatierungshinweise angeführt sind.

Der endgültige Titel der Dissertation muss mindestens einen Monat vor dem Hochladen verbindlich festgelegt werden. Die Formulare finden Sie unter Formulare und Links

Vor der physischen Abgabe muss die Dissertation auf Plagiate geprüft werden, wozu Sie sie in mdwOnline hochladen müssen. Genaue Informationen und den Ablauf der Plagiatsprüfung finden Sie auf der Homepage der Akademischen Intergrität.

Sobald die Plagiatsprüfung abgeschlossen ist erhalten Sie eine E-Mail, anschließend können Sie die Dissertation binden lassen und die Arbeit beim StudienCenter einreichen. Voraussetzung zur Einreichung ist die Absolvierung aller Pflichtlehrveranstaltungen des PhD-Studiums.

Die Einreichung erfolgt beim StudienCenter mit dem Formular Anmeldung zur Disputation, Antrag auf Verleihung des akademischen Grades, zu finden unter Formulare und Links. Es sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Dissertation (4 Stück, festgebunden, plagiatsgeprüft)
  • Abstract in Deutsch und Englisch (Arial, Schriftgröße 12, 1,5 Zeilen, 1500 bis 4000 Zeichen)
  • Lebenslauf (chronologisch) und Kurzbiografie (Fließtext)
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Verleihungsurkunden bereits erworbener akademischer Grade
  • Antrag auf Verleihung des akademischen Grades


Der Studiendekan beauftragt anschließend mindestens zwei Gutachter_innen mit der Beurteilung, davon muss mindestens eine Person mdw-extern sein und darf nicht in einem Betreuungsverhältnis zu dem_der Kandidat_in stehen. Ab dem_der zweiten Beurteiler_in ist es zulässig, diese aus einem dem Dissertationsthema nahe verwandten Fach zu bestellen. Die Gutachter_innen haben die Dissertation innerhalb von maximal vier Monaten zu beurteilen. Bitte beachten sie, dass die Vereinbarung des Disputationstermins erst nach Einlangen der beiden Gutachten möglich ist!

  • Für Studierende, die im Curriculum 16W begonnen haben gilt die Übergangsbestimmung, dass ein_e Gutachter_in jedenfalls der_die Erstbetreuer_in zu sein hat und die Co-Betreuung ebenfalls als Gutachter_in in Frage kommt. Diesfalls wäre es zulässig, dass beide Personen in einem Betreuungsverhältnis zu dem oder der Studierenden stehen, sowie dass es sich bei beiden Personen um Universitätslehrende an der mdw handelt.

 

Disputation

In der Disputation verteidigt der_die Kandidat_in seine_ihre Dissertation vor einer Prüfungskommission. Diese wird von dem Studiendekan eingesetzt und besteht aus dem Studiendekan für wissenschaftliche Studien, dem_der Betreuenden und mindestens einer_einem weiteren fachlich geeigneten Prüfer_in, wobei insbesondere externe Co-Betreuer_innen und/oder Gutachter_innen heranzuziehen sind. Die Disputation wird in Absprache mit dem Studiendekan in deutscher oder englischer Sprache abgehalten

Nach erfolgter vollständiger positiver Beurteilung der Dissertation erfolgt die Vereinbarung des Disputationstermins durch das Studiendekanat mit dem_der Dissertant_in und der Prüfungskommission.
 

Ablauf der Disputation

Die Disputation hat den Charakter einer vertieften wissenschaftlichen Aussprache, die zeigen soll, dass der_die Dissertant_in zur mündlichen Erörterung wissenschaftlicher Probleme fähig ist, die sachlichen und methodischen Grundlagen seiner_ihrer Dissertation darzustellen weiß sowie diese in den Problemzusammenhang des betreffenden Faches einordnen kann und darüber hinaus neuere Entwicklungen dieses Faches kennt. Disputierende sind ausschließlich der_die Dissertant_in und die Mitglieder der Prüfungskommission.
 

  • Vortrag über Inhalt und Probleme der Dissertation (25-30 Minuten)
  • Disputatio durch die Prüfungskommission mit dem_der Dissertant_in
  • Besprechung der Prüfungskommission über die Beurteilung der Disputation
  • Verkündung der Benotung durch den Studiendekan

 

Abschluss des Doktoratsstudiums

Das Doktoratsstudium ist abgeschlossen, wenn sowohl Dissertation als auch Disputation positiv beurteilt wurden. Für das Doktoratsstudium ist eine Gesamtnote zu vergeben. Diese setzt sich aus den Beurteilungen von Dissertation und Disputation zusammen. Dabei zählt die Dissertation mit 2/3 und die Disputation 1/3. Für den Zeugniszusatz ist die so gebildete Gesamtnote heranzuziehen.

Sobald das Prüfungsprotokoll vom Studiendekan an das StudienCenter wurde, wird die_der Kandidat_in vom StudienCenter bezüglich der Bestätigung der Statistik Austria kontaktiert. Sobald diese vorliegt werden die Unterlagen an die Studiendirektorin zur Verleihung des akademischen Grades weitergeleitet.

Die Studiendirektorin hat den Absolvent_innen nach der positiven Ablegung der Disputation den akademischen Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“ durch einen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen von Amts wegen zu verleihen. Das Zeugnis und der akademische Grad wird dann innerhalb eines Monats per Post zugestellt.

Die Anmeldung zur Promotionsfeier erfolgt im Büro der Studiendirektorin. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Webseite der Studiendirektorin.