Exposé und Fachprüfung
Exposé
Das Exposé erläutert das Thema der geplanten Arbeit, formuliert eine wissenschaftlich sinnvolle Forschungsfrage, gibt eine kurz kommentierte Literaturübersicht mit Charakterisierung der aktuellen Diskussion und skizziert den projektierten Untersuchungsgang sowie methodische Vorüberlegungen. Es ist in Abstimmung mit der*dem Betreuenden im Umfang von insgesamt ca. 7.000 Wörtern (Text inkl. sämtlicher Literatur- und Inhaltsverzeichnisse) in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Ein Abstract von maximal einer Seite in Deutsch sowie in Englisch ist beizufügen.
Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung zum Verfassen eines Exposés. Sie können sie auf unserer Seite Formulare und Links herunterladen.
Das Studiendekanat für wissenschaftliche Studien holt im Vorfeld der Fachprüfung (mindestens) ein Gutachten über das Exposé ein. Die positive Beurteilung des Exposés durch die Fachprüfungskommission auf Basis der/des Gutachten/s ist Voraussetzung für den Antritt zur Fachprüfung.
Im Zuge der Erstellung des Exposés ist gemeinsam mit der_dem Betreuer_in für die Forschungs-Phase ein_e externe_n Co-Betreuer_in zu finden. Als Co-Betreuende können Lehrende und Forschende von anerkannten in- oder ausländischen Universitäten oder anderer gleichrangige Einrichtungen in Betracht gezogen werden.
Fachprüfung
Die Anmeldung der Fachprüfung erfolgt durch Einreichung des Formulars Anmeldung zur Fachprüfung und der weiteren erforderlichen Unterlagen als PDF an doktorat@mdw.ac.at. Das Formular finden Sie unter Formulare und Links.
Weitere erforderliche Unterlagen:
- Exposé
- Abstract in Deutsch und Englisch (Arial, Schriftgröße 12, 1,5 Zeilen, 1.500 bis 2.000 Zeichen)
Gemeinsam mit der_dem Betreuer_in werden drei Prüfungsbereiche fixiert, anhand derer die Beherrschung der sachlichen und methodischen Grundlagen des gewählten Dissertationsgebiets nachgewiesen werden können. Mit Prüfungsbereiche sind Gebiete der jeweiligen Fachdisziplin von hinreichendem Umfang gemeint. Sie haben sich vom Thema der Dissertation deutlich zu unterscheiden.
Der Studiendekan setzt eine Fachprüfungskommission ein, die aus der_dem Betreuer_in, einer_einem weiteren fachlich und formal geeigneten Prüfer_in und dem Studiendekan besteht.
Die Fachprüfungskommission berät in einer Vorbesprechung über die Frage, ob das Exposé in der vorgelegten Form in die Begutachtung geschickt werden kann. Im positiven Fall wird eine Liste möglicher Gutachter_innen erstellt. Sollte die Fachprüfungskommission übereinkommen, dass das Exposé überarbeitet werden muss, wird die_der Kandidat_in davon umgehend verständigt.
Das Studiendekanat für wissenschaftliche Studien holt mindestens ein Gutachten über das anonymisierte Exposé ein. Die positive Beurteilung des Exposés durch die Fachprüfungskommission auf Basis der/des Gutachten/s ist Voraussetzung für den Antritt zur Fachprüfung. Der Termin für die Prüfung wird vom Studiendekanat koordiniert. Sobald der Termin feststeht erhalten die Prüfer_innen und der_die Kandidat_in das Gutachten vom Studiendekanat.
Ablauf der Fachprüfung
Die Prüfung umfasst die Bewertung und Verteidigung des Exposés und einen allgemeinen Teil, in welchem der*die Kandidat*in an drei vorher vereinbarten Themen die Beherrschung der sachlichen und methodischen Grundlagen des gewählten Forschungsbereichs nachzuweisen hat.
Die Fachprüfung kann in deutscher oder englischer Sprache und im Bedarfsfall online abgelegt werden.
Die Fachprüfung dauert ca. 60 Minuten und besteht aus den folgenden drei Teilen:
- Präsentation, in welcher der_die Kandidat_in die Hauptthemen, Forschungsmethoden ihrer Dissertation vorstellen (ca. 10 min.)
- Bei der Präsentation ist es möglich einen PowerPoint-Präsentation zu nutzen oder (in Präsenz) Handouts auszugeben.
- Verteidigung des Exposés, in welcher das Dissertationsprojekt unter Einbeziehung der Gutachten diskutiert wird (ca. 20 min)
- Fachprüfungsteil mit den drei vereinbarten Prüfungsbereichen (ca. 30 min).
Alle Mitglieder der Kommission haben die Möglichkeit, Fragen zur Dissertation, zum Exposé und den vereinbarten Fachprüfungsgebieten zu stellen.
Die Kommission vergibt zwei Noten. Eine Note bezieht sich auf die Besprechung des Exposés; eine Note auf die Beantwortung der Fachfragen. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittelwert dieser beiden Noten. Die Benotung wird dem_der Kandidat_in in direktem Anschluss an die Fachprüfung mitgeteilt. Sobald das Fachprüfungszeugnis zur Abholung bereit ist wird der_die Kandidat_in vom StudienCenter infomiert.
Die Fachprüfung kann bei Nichtbestehen dreimal wiederholt werden. Die dritte Wiederholung erfolgt unter dem Vorsitz der Studiendirektorin.
Nach der positiv abgeschlossenen Fachprüfung erfolgt der Übertritt in die Forschungsphase.