Exmatrikulation



Die Exmatrikulation erfolgt automatisch:
 

  1. nach positiver Beurteilung der Dissertation als auch der Disputation.
  2. bei nicht fristgerechter Einzahlung des Studienbeitrags.
  3. Soll das Studium ohne Abschluss beendet werden, geschieht dies formlos durch Nicht-Einzahlung des Studienbeitrags. Ein Ansuchen ist nicht notwendig.