Vor dem Doktoratsstudium
Informationen zum Doktorat an der mdw - ein kurzer Überblick
Derzeit gibt es an der mdw drei verschiedene Möglichkeiten zu promovieren:
Wissenschaftliches Doktorat (Doctor of Philosophy/PhD)
Strukturiertes Doktoratsprogramm (Doctor of Philosophy/PhD)
Künstlerisches Doktorat (Doktor Artium)
Die Zulassung unterscheidet sich je nach Programm. So setzt das wissenschaftliche Doktoratsstudium den Abschluss eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Diplom- bzw. Magister-/Masterstudiums oder eines Lehramtsstudiums voraus, sofern der fachliche Bezug zu einem an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vertretenen wissenschaftlichen Fach gegeben ist. (Weitere Optionen s. Curriculum 25W, §2 Abs. 2–4, S. 4-5). Für das künstlerische Doktorat ist neben einer entsprechenden Vorbildung der Nachweis eines qualifizierten künstlerischen Werdegangs Voraussetzung (s. Curriculum).
Mehr Informationen zur Zulassung und zum Studienablauf des wissenschaftlichen Doktorats finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Zulassung und zum Studienablauf des künstlerischen Doktorats finden Sie hier.
FAQ:
- Gibt es Zulassungsfristen für das Sommer- bzw. Wintersemester?
Bitte beachten Sie die aktuellen Zulassungsfristen und, dass eine Antragstellung für das Wintersemester bis Ende Juni und für das Sommersemester bis Ende Jänner empfohlen wird.
- In welche Sprache muss ich meine Dokumente für die Zulassung übersetzen lassen?
Die Dokumente sind in deutscher Übersetzung einzureichen, englische Dokumente werden aber akzeptiert.
- Müssen meine Dokumente (Kopien) für die Zulassung beglaubigt sein?
Die Dokumente müssen nicht beglaubigt sein. Sollten sie jedoch nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig.
- Brauche ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine/n Betreuer:in?
Für das wissenschaftliche Doktorat brauchen Sie eine:n Betreuer:in aus der aktuellen Liste der zugelassenen Betreuer:innen. Das künstlerische Doktorat ist offen für alle an der Universität vertretenen musikalischen und darstellenden Kunstdisziplinen, die Betreuungsfrage muss nicht unbedingt vor der Zulassungsprüfung geklärt sein.
- Gibt es Doktoratsstudien, die auf Englisch absolviert werden können?
Das wissenschaftliche Doktoratsstudium ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu absolvieren, wobei einzelne Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten werden. Das Exposé und die Dissertation können in englischer Sprache verfasst werden, das Fachgespräch und die Disputation können, nach Absprache, ebenfalls in englisch absolviert werden. Im strukturierten und im künstlerischen Doktoratsprogramm ist die Unterrichtssprache Englisch.
- Welche Sprachkenntnisse sind nötig, um einen Antrag auf ein Doktoratsstudium stellen zu können?
Die Sprachkompetenzverordnung und das jeweilige Curriculum (wissenschaftl. Doktorat und künstler. Doktorat) regeln, welche Sprachkenntnisse notwendig sind. Wird die Dissertation auf Deutsch verfasst, sind Sprachnachweise in Deutsch C1 und Englisch B2, wird die Dissertation auf Englisch verfasst, Sprachnachweise in Englisch C1 und Deutsch B2 zu erbringen. Darüber hinaus können in begründeten Fällen spezifische Nachweise der Sprachkenntnisse erbracht werden, in Form von Hearings vor mindestens drei Lehrpersonen (Dabei können auch Publikationen berücksichtigt werden).
- Kann ein Sprachzertifikat auch nach Einschreiben in das Studium nachgereicht werden?
In der Regel ist dies nicht möglich, da nur ein vollständiger Antrag bearbeitet werden kann. Folgende Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Studiendekanat möglich:
Ein außerordentliches Studium, das ohne Sprachnachweis belegt werden kann, bietet die Möglichkeit, den Sprachnachweis nachzuholen und sobald dieser vorliegt, in das reguläre PhD Studium umzusteigen. Bereits besuchte Lehrveranstaltungen können nach Prüfung angerechnet werden. In dieser Variante ist es jedoch nicht möglich, ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Sollte dies notwendig sein und einzig der Sprachnachweis für die Zulassung fehlen, gibt es in diesem Fall die Ausnahme einer bedingten Zulassung. Im bedingten Zulassungsbescheid wird festgehalten, dass die Ergänzungsprüfung für Deutsch an der mdw im Rahmen eines Universitätslehrgangs nachgeholt wird. Dieser Universitätslehrgang Sprachkompetenz Deutsch B2 kann nur im Wintersemester unter fristgerechter Anmeldung und Einhaltung des Verfahrens belegt werden. Es wird dringend empfohlen, den ULG sowie die Deutschprüfung innerhalb der vorgesehenen zwei Semester zu absolvieren, um die Bedingung des Zulassungsbescheids zu erfüllen. Ansonsten kann eine Verlängerung des Aufenthaltstitels seitens der Behörde mangels erbrachten Studienerfolges verweigert werden.
- Wie hoch sind die Studiengebühren?
Informationen zum aktuellen Studienbeitrag inklusive der Zahlungsmodalitäten sowie zur Befreiung vom Studienbeitrag bietet das StudienCenter.
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten für das Doktoratsstudium gibt es?
Einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier. Weitere Informationen bietet die Forschungsförderung der mdw. Auf unserer Seite werden aktuelle Ausschreibungen gelistet und der Newsletter des Graduiertenzentrums fasst Calls speziell für Doktorand:innen und Postdocs zusammen.
Beratung
Sollten Sie sich unsicher sein, welches Programm für Sie am besten geeignet ist, beraten wir Sie gerne.
Kontakt:
Dr.in Hanna Brinkmann
Für Fragen zum Bewerbungsprozess ist das StudienCenter zuständig.
