Erasmus+ STT Outgoing
WAS ist ein ERASMUS+ Staff Training (kurz STT)?
Das Staff Training ermöglicht Mitarbeiter_innen der mdw den Besuch einer Partneruniversität oder anderer Organisationen oder Unternehmen im Ausland und den Austausch mit Fachkolleg_innen im internationalen Kontext. Die Teilnehmer_innen haben die Möglichkeit, sich bezüglich des eigenen Arbeitsfeldes auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und Informationen zu sammeln. Das Staff Training ist Teil der Personalentwicklung an der mdw und wird durch das Programm ERASMUS+ der Europäischen Union und der mdw bzw. der entsprechenden Organisationseinheit/dem Institut kofinanziert.
WER kann sich für einen STT-Auslandsaufenthalt bewerben?
Das Programm steht allen an der mdw Beschäftigten offen und kann mehrmals in Anspruch genommen werden.
WAS umfasst ein STT?
Einen 2 bis 5-tägigen Aufenthalt zu Weiterbildungszwecken an einer Partneruniversität oder einem Unternehmen (je nach Arbeitsbereich und Interesse):
- „Job Shadowing“, Hospitation
- Informationsgespräche und Austausch mit Kolleg_innen
- Teilnahme an Veranstaltungen und Meetings (auch für Lehrpersonal bspw. zur Weiterentwicklung pädagogischer Fertigkeiten, Kompetenzen in der Curriculumsgestaltung uvm.) sowie an Workshops z.B. https://shipcon.international/erasmus-staff-mobility-courses/
- [keine Konferenzteilnahme!]
- Besuch von Partnerinstitutionen und anderer Einrichtungen
- Besuch von "STAFF-Weeks"
(zur Information und Auswahl: http://staffmobility.eu/staff-week-search)
Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?
- Fortbestehen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses
- Rückerstattung der Reise- und Aufenthaltskosten für die Dauer der Mobilität nach Vorfinanzierung
- Es werden nur jene Tage unterstützt, in denen tatsächlich die Mobilität stattfindet. Private Aufenthalte davor und danach müssen privat finanziert werden.
- Wenn die realen Reisekosten den pauschalen Zuschuss durch die Nationalagentur übersteigen, muss zuvor mit dem ZfW Rücksprache gehalten werden. (siehe Fördersätze für Studierende und Hochschulangehörige, "Tages- und Nächtigungsgebühren", sowie „Grant Agreement Art. 3.3“, s.u.)
- Seminarkosten können einmal pro Kopf und Jahr bis zu einer Höhe von 500 Euro vom ZfW übernommen werden. Liegt die Kursgebühr über diesem Betrag, muss sich der_die Vorgesetzte der Organisationseinheit/des Institutes zur Übernahme des Differenzbetrags bis zur Kostendeckung verpflichten. Hier geht es zum Antragsformular
- NEU: Bezugnehmend auf die neue Betriebsvereinbarung Dienstreisen, die Internationalisierungsstrategie der mdw und "Green Erasmus" möchten wir auf die aktive Unterstützung der mdw bei der Anwendung und Weiterentwicklung von nachhaltigen und klimafreundlichen Modellen
für Mobilität, Vernetzung und internationalen Austausch hinweisen. Somit ist auf die ökologische Wahl des Fortbewegungsmittels zu achten. Mehr Informationen finden Sie unter:
WELCHE UNTERLAGEN sind einzureichen?
- Einladungsschreiben durch Aufnahmeinstitution
- Lebenslauf
- Kurzes Motivationsschreiben mit Schwerpunkt auf Inhalten des Staff Trainings
- Grant Agreement
- Mobility Agreement mit Unterschrift der Gastinstitution (Scan)
- Genehmigter Dienstreiseantrag durch Leiter_in der Organisationseinheit / des Instituts.
ACHTUNG! Das A1-Formular, das Ihnen von der Krankenversicherung zugeschickt wird, ist unbedingt zur Mobilität mitzunehmen.
Was geschieht nach Abschluss der Mobilität?
- Abrechnung der Reise
- Übermittlung der von der Aufnahmeinstitution im Original unterschriebenen Teilnahmebescheinigung / Letter of Confirmation an die Personalentwicklung - Zentrum für Weiterbildung
- Online Bericht im Mobility Tool der EU
- Ausfüllen des Online-Fragebogens des ZfW bzw. Eintrag eines Reiseberichtes in den International Blog
Hinweis:
Das Programm Erasmus+ bietet auch Unterstützung von Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit:
mehr Information dazu hier
Der Europäischen Kommission und dem OeAD ist es wichtig, dass insbesondere Anträge zur Inklusionsunterstützung rechtzeitig bearbeitet werden können.
Um eine Bearbeitung vor Beginn des Aufenthalts garantieren zu können, muss der Antrag auf Unterstützung spätestens 12 Wochen vor Beginn des Aufenthalts beim ZfW gestellt werden.
Diesen Antrag erhalten Sie nach Kontaktaufnahme zur Personalentwicklung- Zentrum für Weiterbildung.
FRIST ZUR EINREICHUNG IHRES MOBILITÄTSANTRAGS: laufend
Bitte informieren Sie sich auch über die ECHE Charter und die Erasmus Charter Guidlines, auf welchen unsere Aktivitäten bzgl. Erasmus+ basieren und Strategien und Prinzipien der mdw unterstützt werden.
Kontaktperson für Interessierte,
Betreuung Incomings/Outgoings:
Sophia Simon
Tel: +43 1 71155-7612
Erasmus+ STT Koordinatorin :
Dagny Schreiner
Tel: +43 1 71155-7600