Einreise – Aufenthalt – Visa
Informationen für Studierende aus Drittstaaten (nicht EU / EWR / Schweiz)
Der Aufenthaltstitel für Studierende wird ausgestellt für:
- Alle ordentlichen Studien an der mdw (BA-, MA-, Diplom-, Doktoratsstudien)
- Universitätslehrgänge gemäß § 56 UG mit mindestens 40 ECTS (ausgenommen Sprach-Lehrgänge: Ohne bestandene Zulassungsprüfung für ein ordentliches künstlerisches und/oder wissenschaftliches Studium an der mdw erhält man z.B. mit dem Deutsch-Lehrgang alleine keinen Aufenthaltstitel)
- Alle Vorbereitungslehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS
- Alle Hochbegabtenlehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS
- Alle postgradualen Lehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS
Die mdw ist eine Universität mit Zulassungsprüfungen. Alle finalen administrativen Schritte betreffend die Zulassung können daher erst nach erfolgreich absolvierter Zulassungsprüfung gesetzt und schriftlich bestätigt werden. Davor kann nur eine Bestätigung (für ein befristetes Einreisevisum) ausgestellt werden, dass eine Zulassungsprüfung gegebenenfalls ausschließlich in Präsenz in den Räumlichkeiten der mdw in Wien stattfindet, wobei die Anwesenheit des_der Zulassungswerber_in unbedingt erforderlich ist.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Zulassungsprüfung können die Zulassungswerber_innen eine weitere Bestätigung seitens der mdw erhalten, dass nun die administrativen Schritte für den Abschluss des Zulassungsverfahrens gesetzt werden können. Diese Bestätigung kann für den Antrag (Aufenthaltstitel für Studierende) bei den Behörden eingereicht werden.
Zuerst muss also die Zulassungsprüfung erfolgreich absolviert werden. Vor dem Termin der Zulassungsprüfung kann nur eine Bestätigung ausgestellt werden, dass die Anwesenheit für die Zulassungsprüfung an der mdw in Wien zwingend erforderlich ist.
Falls Sie diese Bestätigung brauchen, kontaktieren Sie bitte das StudienCenter.
Falls Sie die Zulassungsprüfung bereits erfolgreich bestanden haben und darüber eine Bestätigung für die Behörden brauchen,
kontaktieren Sie bitte auch das StudienCenter.
Bitte informieren Sie sich vor der Zulassungsprüfung über die Bedingungen, die für Sie persönlich für die Einreise nach Österreich und einen Aufenthalt als Student_in gelten.
Wichtig ist, dass Sie entsprechende Anträge bei Behörden frühzeitig stellen, da die Bearbeitung relativ lange dauern kann (3-5 Monate).
Sehr wichtig ist es auch, dass Sie alle Unterlagen beilegen, die erforderlich sind. Lesen Sie sich dazu bitte die Informationen auf der Website der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) genau durch sowie die Information der Magistratsabteilung 35 (MA 35) für Wien.
Nach Ihrer Antragstellung für einen Aufenthaltstitel und bevor Sie nach Österreich einreisen, teilen Sie bitte der Aufenthaltsbehörde (in Wien: MA 35) unbedingt mit:
- Datum der Einreise
- Welches Einreisevisum Sie haben (Visum D, Touristenvisum, oder visafreie Einreise für 90 Tage)
- Wann Ihr Einreisevisum (Visum D, Touristenvisum, oder visafreie Einreise für 90 Tage) endet (Datum)
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an rodak@mdw.ac.at.