Individuelles Stipendium
Das individuelle Stipendium richtet sich an ausländische Studierende, die nicht den EU-Staaten angehören.
Die Zuerkennung erfolgt ab dem 3. Semester. Voraussetzung ist ein sehr guter bzw. guter Studienerfolg im zentralen künstlerischen Fach, eine ausreichende Studientätigkeit im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten in den Pflichtfächern aus dem letzten Semester sowie soziale Bedürftigkeit.
Die Höhe der Unterstützung beträgt 1 x bzw. 2 x EUR 725,- auszahlbar im November bzw. April.
Das Stipendium gilt nicht für Auslandsaufenthalte (zB Erasmus).
Ausgeschlossen sind Studierende, deren Antrag auf Befreiung bzw. Reduzierung des Studienbeitrages gem. § 91 (2) UG genehmigt wurde.
Einreichfrist für das Studienjahr 2024/25: 10. Juni - 28. Juni 2024
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