Diplom in der Tasche! Was nun?
Nach dem erfolgreichen Studienabschluss an einer Musikuniversität stellen sich viele AbsolventInnen die Frage nach dem weiteren Werdegang. Denn wer als BerufsmusikerIn Geld verdienen möchte, ist zwangsläufig mit Aufgaben und Fragen konfrontiert, die man sich während des Studiums selten gestellt hat.
Foto: ©molllom
"Wo finde ich einen passenden Job?", "Wie muss ich mich versichern?" oder "Bin ich jetzt SelbständigeR oder UnternehmerIn?"
Das sind nur einige der Fragen, die sich AbsolventInnen der mdw stellen. Eine neue Artikelserie, in Kooperation mit dem Österreichischen Musikrat (ÖMR) und mica – music information center austria, soll die wichtigsten Themen, die junge AbsolventInnen beschäftigen, aufgreifen, Antworten liefern und eine erste Orientierung bieten.
In den folgenden Ausgaben werden u.a. die Themen Sozialversicherung, Steuern, Gagen, Verträge, Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften und Selbstmanagement im Detail behandelt, um den Berufseinstieg für mdw-AbsolventInnen zu erleichtern. Um die Wartezeit bis Oktober zu verkürzen, haben wir hier bereits erste wichtige Informationen zusammengestellt.
Finanzen: Versicherung, Steuern & Stipendien
Werden aus selbstständiger Arbeit bestimmte Versicherungsgrenzen überschritten, ist eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) notwendig. SVA und WKO bieten diesbezüglich Beratungstermine zu den Einkommensgrenzen an und stellen wichtige Informationen für selbstständige KünstlerInnen zur Verfügung. Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen können über den Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) beantragt werden.
Finanzielle Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in Österreich bieten auch zahlreiche Stipendien des Bundeskanzleramtes. Über einen Zeitraum von sechs Monaten werden Stipendien zu je EUR 1.100,- pro Monat vergeben.
Zu bedenken ist, dass die Einnahmen, die aus der selbstständigen Tätigkeit erwachsen, versteuert werden müssen. KünstlerInnen, die aus vielen unterschiedlichen Quellen Einnahmen beziehen, sollten einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Ausländische Studierende
Möchte ein so genannter "Drittstaatenangehöriger" nach dem Studium in Österreich hier auch weiterhin als KünstlerIn tätig sein, ist eine Aufenthaltsbewilligung für vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht nötig. Diese muss nicht nur jährlich verlängert werden, der Unterhalt muss zudem durch das Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit gedeckt sein. In Wien ist dafür die Einwanderungsbehörde MA 35 zuständig.
Fragen über Fragen
So vielfältig und individuell die Fragestellungen nach dem Studienabschluss sind, so umfangreich sind auch die Beratungsangebote, die den AbsolventInnen zur Verfügung stehen. Neben dem mica, das viele Themenfelder abdeckt und persönliche Beratung anbietet, gibt es beispielsweise für Mitglieder der Musikergilde die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.
Diplom in der Tasche! Was nun? ist eine Initiative des U30-Netzwerks des ÖMR in Kooperation mit dem mica – music information center austria.
Text: Astrid Meixner, Georg Vlaschits (ÖMR), Helge Hinteregger (mica)
Weiterführende Links
- ÖMR – Österreichischer Musikrat: www.oemr.at
- mica – music information center austria: www.musicaustria.at
- Musikergilde: www.musikergilde.at
- AKM – Autoren, Komponisten & Musikverleger: www.akm.at
- KSVF – Künstlersozialversicherungsfonds: www.ksvf.at
- ÖKB – Der Österreichische Komponistenbund: www.komponistenbund.at
- SVAGW – Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft: www.svagw.at
- BMF – Bundesministerium für Finanzenministerium: www.bmf.gv.at
Dieser Artikel ist in der Kunsträume Ausgabe #2-2016 erschienen.
