** Aktuell können nur Anträge für Mobilitäten, die 2026 stattfinden, angenommen werden.
Internationale Mobilitäten für Nachwuchsforschende (ESR)
Die mdw vergibt Förderungen für kurze Auslandsaufenthalte, die einer Dissertation, einem Forschungsvorhaben oder der aktiven Teilnahme an einer internationalen Konferenz dienen.
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts.
Antragsberechtigt sind Early-stage Researchers (ESR) an der mdw:
- Predoc (R1): Doktorand:innen in der Forschungs-/Fokusphase ihrer Dissertation mit primärer Betreuung an der mdw (ausgenommen sind Studierende des strukturierten Doktoratsstudiums, dessen Programm keine Forschungs/Fokusphase vorsieht).
- Postdoc (R2): Absolvent:innen der mdw innerhalb der ersten vier Jahre nach Abschluss ihres Doktoratsstudiums. Betreuungszeiten werden berücksichtigt.
Förderfähige Forschungsmobilitätsaktivitäten:
- Aktive Teilnahme an Konferenzen im Ausland als Referent:in mit bereits angenommenen Vortragspaper (in Ausnahmefällen kann auch die aktive Teilnahme an internationalen Konferenzen in Österreich gefördert werden)
- Forschungsaufenthalte (max. 2 Monate) für wissenschaftliche Recherchen in Archiven und Sammlungen sowie für Feldforschung und Interviews im Ausland, die für die Dissertation oder ein Forschungsprojekt erforderlich sind, und die nicht im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden können
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Reisetransfers, Unterbringung, Konferenzteilnahmegebühren, Visumkosten, Gebühren für Bibliotheksbenützung
- Vereinbarkeit von Beruf & Pflege (z.B. Kosten für Kinderbetreuung o.a. Pflegebetreuung während Forschungsmobilität)
Ausgaben für Verpflegung ist nicht förderfähig. Jeder Antragstellende hat Anspruch auf eine Förderung (oder in begründeten Einzelfällen auf mehrere) pro Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € pro Kalenderjahr oder Antragsteller.
Abgrenzung zu anderen Förderungen:
Die Förderung erfolgt komplementär zu anderen Förderungen und Mitteln der Institute. NICHT gefördert werden Studienaufenthalte (z. B. Besuche von Seminaren/Lehrveranstaltungen/Kursen), die z. B. im Rahmen der ERASMUS+ Mobilität gefördert werden können.
Bitte senden Sie daher vorab eine Anfrage, ob Ihre geplante Mobilität über ein kurzfristiges Erasmus+-Mobilitätsstipendium an das International Office (Melanie Karner) oder für ein Erasmus+ - Personalfortbildungsstipendium an das Zentrum für Weiterbildung (Bernhard Karl) der mdw finanziert werden könnte.
Ebenso wird die Teilnahme an Konferenzen und Sommerschulen NICHT gefördert, wenn diese nicht in erster Linie der aktiven Präsentation des eigenen Forschungsprojekts dienen.
Darüber hinaus ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Antragsteller sind verpflichtet, bei der Einreichung ihres Antrags die Inanspruchnahme von Drittmitteln offenzulegen.
Die Stipendien werden in der Reihenfolge der Antragstellung und nach Verfügbarkeit der Mittel vergeben. Erstbewerber werden bevorzugt behandelt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Einreichung der Anträge:
Antragstellungen werden laufend entgegengenommen. Eine Bewerbung sollte rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt, eingereicht werden. Der Antrag ist erst mit Einreichung des Bewerbungsformulars und aller relevanten Anlagen vollständig. Bitte senden Sie Ihre vollständige Bewerbung per E-Mail an an forschungsfoerderung@mdw.ac.at.
Kriterien für die Beurteilung der Anträge:
Die eingereichten Anträge werden danach bewertet, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Aktivitäten der beruflichen Entwicklung von ESR dienen und ob sie den Anforderungen der Kosteneffizienz, Verhältnismäßigkeit und ökologischen Nachhaltigkeit entsprechen. Dazu gehört beispielsweise, dass Kurzstreckenflüge nach Möglichkeit vermieden werden (siehe https://www.mdw.ac.at/gruene-mdw/).
Förderentscheidung und Abrechnungsvorbereitung:
Nach der Evaluierung Ihres Antrags teilt Ihnen das Forschungsförderungsbüro seine Entscheidung mit.
Im Falle einer positiven Förderentscheidung und eines bestehenden Arbeitsverhältnisses mit der mdw muss der Nachwuchswissenschaftler zusätzlich vor Reiseantritt entweder einen Antrag auf Dienstreise oder einen Reisekostenzuschuss per E-Mail beim Forschungsförderungsbüro (und anschließend bei der Personalabteilung) einreichen. Wenn während der Abwesenheit Arbeitsverpflichtungen bestehen, müssen Antragsteller zusätzlich einen Freistellungsantrag bei ihren Vorgesetzten einreichen.
Wenn Sie nicht bei der mdw beschäftigt sind, werden Ihnen die Ausgaben über das Spesenersatzformular erstattet, das uns nach Ihrer Rückkehr von der Reise per E-Mail zusammen mit allen Originalbelegen über die Ausgaben per E-Mail vorgelegt werden muss.
Abrechnung und Berichtslegung:
Bitte senden Sie uns einen kurzen Bericht über Ihre Forschungsmobilitätsaktivitäten und geben Sie ein Testimonial für den International Blog der mdw ab.
Wenn Sie bei der mdw beschäftigt sind, wird sich die Personalabteilung zu Ihrer Kostenrückerstattung mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie nicht bei der mdw beschäftigt sind, senden Sie uns bitte per E-Mail Ihr ausgefülltes Spesenersatzformular mit den Originalbelegen zu.
Beratung:
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte vor Einreichung Ihres Antrags telefonisch oder per E-Mail an Marita Schaaser vom Forschungsförderungsbüro, um sich beraten zu lassen.
Mag.a Marita Schaaser, MA
Forschungsförderung
Anton-von-Webern-Platz 1
1030 Wien
1. Stock, Raum B 01 23
Tel. +43 1 711 55-6101
forschungsfoerderung@mdw.ac.at