Das ordentliche Stipendium richtet sich an ausländische ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- oder Diplomstudien ab dem 3. Semester.

Das Höchstalter beträgt 28 Jahre. Voraussetzung ist ein Studienerfolg mit "Sehr gut" oder "gut" im zentralen künstlerischen Fach, eine ausreichende Studientätigkeit im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten in den Pflichtfächern aus dem letzten Semester sowie soziale Bedürftigkeit.

Die Höhe der Unterstützung beträgt 9 x EUR 200,- bis maximal EUR 600,- pro Monat.

Das ordentliche Stipendium gilt auch nicht für Auslandsaufenthalte (z.B. Erasmus).

Die Unterstützung durch das ordentliche Stipendium ist für insgesamt 2 Studienjahre möglich.

Einreichfrist für das Studienjahr 2024/25: 10. Juni - 28. Juni 2024

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Ordentliches Stipendium

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