Prüfungsanforderungen für das Bachelorstudium Cembalo Konzertfach an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

(Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich „Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik“ vom 18.5.2016)

Zwischenprüfung im vierten Semester des zentralen künstlerischen Fachs

Bei der kommissionellen Zwischenprüfung am Ende des Semesters in dem die zkF Stufe 4 angemeldet wird, werden jene instrumentalen Fähigkeiten geprüft, die einen weiteren positiven Verlauf des Studiums sowie einen positiven Abschluss erwarten lassen. Die Zwischenprüfung gibt dem Studierenden die Möglichkeit, ein Feedback – über das des eigenen zkF-Lehrerenden hinausgehend – von einer Kommission zu bekommen. Voraussetzung für das Antreten zu dieser Prüfung ist die positive Absolvierung von Pflicht- oder Wahlfächern im Ausmaß von 90 ECTS-Punkten, verpflichtend sind dabei die Fächer zkF Cembalo 1-3, Generalbass Cembalo 1-3.

Die Prüfung besteht aus einem Vorspiel vor der Prüfungskommission und einem Beratungsgespräch.
Programm:
Vortrag mehrerer Werke aus verschiedenen Stilrichtungen am Cembalo. Das Programm ist in Absprache mit der/dem Lehrerenden des zentralen künstlerischen Faches Cembalo zusammenzustellen.
Eine Auswahl durch die Prüfungskommission kann stattfinden.
Das Bestehen dieser Prüfung ist die Voraussetzung zur Anmeldung in das 5. Studiensemester im zentralen künstlerischen Fach.

Studienabschließende, kommissionelle Bachelorprüfung am Ende des achten Semesters

Das Studium wird mit der kommissionellen Bachelorprüfung abgeschlossen. Sie dient dem Nachweis des Erwerbs jener Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse, welche zur Erlangung einer soliden instrumentalen und künstlerischen Basis notwendig sind, und findet als Vorspiel vor einer Prüfungskommission statt. Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach Cembalo.
Voraussetzung für den Antritt zur Bachelorprüfung ist die Absolvierung aller im Studienplan hierfür vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer, sowie die positiv beurteilte Bachelorarbeit.
Für die Bachelorprüfung hat die/der KandidatIn ein repräsentatives Programm (mind. 90 Minuten) zu wählen, das Werke der wichtigsten für das Instrument relevanten Epochen und Stilbereiche enthält.
Im Prüfungsprogramm müssen auch musikalisch und technisch anspruchsvolle Stücke vertreten sein. Die KandidatInnen haben ihr Programm der Prüfungskommission mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin vorzulegen. Die Programmauswahl wird von der Kommission vorgenommen und eine Woche vor der Prüfung bekannt gegeben. Gesamtdauer ca. 45 Minuten.
Das Programm soll folgende Bereiche umfassen:
  • Mindestens zwei Werke aus dem 16. und/oder 17. Jahrhundert
  • Mindestens drei Werke nach 1700, davon ein Werk von J.S. Bach
  • Mindestens ein Ensemblestück mit Generalbass oder obligatem Cembalo
  • Eine Improvisation, eine Intavolierung, ein selbst entdecktes – noch nicht 
veröffentlichtes – Werk, eine Eigenkomposition oder eine selbst verfertigte 
Transkription
  • Ein Werk des 20/21. Jahrhunderts 
I

Im Programm muss/müssen mindestens enthalten sein:

  • einige Tanzsätze
  • ein polyphones Werk
  • je ein Werk in französischem, italienischem und deutschem Stil.

Prüfungsanforderungen für das Masterstudium Cembalo Konzertfach an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

(Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich „Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik“ vom 18.5.2016)

Studienabschließende, kommissionelle Masterprüfung am Ende des vierten Semesters

Das Masterstudium Cembalo Konzertfach wird mit einer kommissionellen Masterprüfung am Ende des vierten Semesters abgeschlossen. Sie dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife und findet als kommissionelle Prüfung (Vorspiel) vor einer Prüfungskommission statt. Prüfungsfächer der kommissionellen Prüfung sind die beiden zkF Cembalo und Generalbass Cembalo (sowohl Major als Minor).
Voraussetzung für den Antritt zur Masterprüfung ist die Absolvierung aller im Studienplan hierfür vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer, der beiden gewählten Module, sowie die positiv beurteilte Masterarbeit.

Die studienabschließende Masterprüfung findet in zwei Teilen statt:
a. Interne Prüfung
b. Öffentliches Konzert

Für die Masterprüfung hat die/der KandidatIn in Absprache mit den zkF Lehrenden sechs Wochen vor der internen Prüfung eine Repertoireliste im Umfang von insgesamt ca. 120 Minuten Musik einzureichen. Die Stücke für das öffentliche Konzert sind von den KandidatInnen selbst zu wählen und auf der Liste zu kennzeichnen. Wünschenswert ist auch, dass die Wahl der Module in der Repertoireliste wiederspiegelt wird.
Ein weiteres Werk, das von den KandidatInnen eigenständig zu erarbeiten ist, wird vom zkF Major Lehrerenden ausgewählt und den KandidatInnen vier Wochen vor dem 1. Teil der Prüfung überreicht.

a) Interne Prüfung
Spätestens bis vier Wochen vor der Prüfung, wählt die Kommission aus der Repertoireliste das vorzuspielende Programm (ca. 40 Minuten). Die Reihenfolge des Vorspiels obliegt den KandidatInnen. Die interne Prüfung ist eine Repertoireprüfung, deren positives Bestehen Voraussetzung für den Antritt zu Teil b ist.

b) ÖffentlichesKonzert
Im öffentlichen Konzert hat der/die KandidatIn die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte entsprechend dem gewählten Major im Programm zu setzen. Das Programm für das öffentliche Konzert sollte eine Konzertdauer haben (60 Min). Beurteilt wird auch die Gestaltung des Programms.

Das gesamte Programm für die MA Prüfung mit Major Cembalo soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Repertoireliste soll Werke aus mindesten 8 Werkgruppen (aus den unten angeführten 15) enthalten
  • das Programm hat mindestens ein Ensemblestück zu enthalten
  • die Basisbereiche „französische. deutsche, italienische Musik“ müssen abgedeckt sein, ebenso der Bereich Frühbarock.
  • Weitere Spezialisierungen auf Basis der Werkgruppen können von den KandidatInnen eigenständig vorgenommen werden. Die stilistische Bandbreite soll sich auch in der Instrumentenwahl widerspiegeln, die Benutzung verschiedener Cembali (im internen oder/und öffentlichen Prüfungsteil) ist ausdrücklich erwünscht. Ein weiteres Werk, das von der/die KandidatIn selbständig erarbeitet wird. Dieses wird vom zkF Lehrenden ausgewählt und vier Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung der/dem KandidatIn überreicht und ist auf der Repertoireliste zu kennzeichnen.

Das gesamte Programm für die MA Prüfung mit Major Generalbass soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Repertoireliste soll Werke aus mindestens 6 Werkgruppen (aus den unten angeführten 15) enthalten
  • Der Schwerpunkt soll auf kammermusikalischen Werken liegen
  • die Basisbereiche „französische. deutsche, italienische Musik“ müssen abgedeckt sein, ebenso der Bereich „Frühbarock“
  • Weitere Spezialisierungen auf Basis der Werkgruppen können von den
    KandidatInnen eigenständig vorgenommen werden. Die stilistische Bandbreite soll sich auch in der Instrumentenwahl widerspiegeln, die Benutzung verschiedener Cembali (im internen oder/und öffentlichen Prüfungsteil) ist ausdrücklich erwünscht
  • Mindesten ein Werk soll mit Oberstimme in der Basslage sein, sowie ein Werk mit Ensemble in größerer Besetzung (mindestens 3 andere MusikerInnen)
  • Zusätzlich haben die KandidatInnen eine dem Studienschwerpunkt entsprechende Blattlese-, Transponier- oder Partiturspielaufgabe zu erfüllen.

    Werkgruppen:
    1. Italien vor ca. 1650
    2. Italien nach ca.1650
    3. England/Niederlande 16./17. Jahrhunderts
    4. Österreich/Süddeutschland
    5. Norddeutschland
    6. Mitteldeutschland außer Bach
    7. J.S. Bach
    8. Frankreich 17. Jahrhunderts
    9. Frankreich erste Hälfte 18. Jahrhunderts
    10. Frankreich zweite Hälfte 18. Jahrhunderts
    11. Spanien
    12. Empfindsamer/Galanter Stil
    13. Wiener Klassik
    14. 20./21. Jahrhunderts
    15.Eine Improvisation, eine Intavolierung, eine Eigenkomposition oder eine selbst
    verfertigte Transkription.