Ausschreibung Startstipendien 2026 für Musik und darstellende Kunst


Unter dem Titel Startstipendien 2026 schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport insgesamt 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in den Bereichen Musik und darstellende Kunst aus. Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Startstipendien 2026

Anzahl: Vergabe von bis zu 90 Stipendien
Sparten: Architektur, Bildende Kunst, darstellende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst und Musik
Dauer: 6 Monate
Stipendienhöhe: 9.000 Euro
Einreichfrist: 31. Jänner 2026
Das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet von der Einreichfrist). Bei Künstler:innen ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule gilt das Geburtsdatum, das nach dem 31.12.1990 liegen muss.
  • Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. der Berufseinstieg in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal fünf Jahre.
  • Nicht antragsberechtigt sind:
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind;
    • Personen, die bereits ein Startstipendium des BMWKMS (in einer der Sparten) erhalten haben oder für 2026 ein anderes Stipendium des BMWKMS erhalten.

Fördervoraussetzungen

  • Anträge sind vollständig, fristgerecht und ausschließlich für eine der Sparten einzubringen.
  • Im Rahmen des Stipendiums ist an Vorhaben zu arbeiten, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind. Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Vorhaben von Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Studiengängen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
  • Voraussetzung ist die bereits erfolgte Umsetzung erster künstlerischer Vorhaben:
    • Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst: zumindest zwei Ausstellungen
    • Film: veröffentlichte Filmarbeiten
    • Literatur: Veröffentlichungen in Literaturzeitschriften, Anthologien o.ä.
    • Musik und darstellende Kunst: zumindest zwei öffentlich aufgeführte Produktionen
  • Projekte, für die bereits eine Förderung im BMWKMS beantragt wurde, können nicht berücksichtigt werden.

Antragstellung

Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen. Formulare sowie Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter:
https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html

Einreichfrist

Einreichungen sind ab 15. November 2025 möglich, die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2026. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.

Alle detaillierten Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

 

Meisterkurse, Sommerkurse, Akademien

 

Unter folgendem Link gibt es Angebote zu Sommerakademien und Meisterkursen:

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