mdw Artist Portraits 2026

 

Im Jahr 2026 werden 6 hochwertige Künstler_innenportraits mdw Artist Portraits mit fortgeschrittenen Studierenden der mdw vom Career Center produziert.  Zur Ermittlung der Künstler_innen ist ein Auswahlprozedere vorgesehen. Die künstlerischen Fachrichtungen rotieren jedes Jahr.


Für das Jahr 2026 werden Künstler_innen aus folgenden Fachrichtungen ausgewählt:
 

  • Violine
  • Klarinette
  • Trompete
  • Gesang (Klassik) Bass oder Bass-Bariton
  • Orgel 


Bewerbungsfrist: Samstag, 1. November 2025, 23:59 Uhr

Detaillierte Informationen zum Auswahlprozedere und Anforderungen

Bewerbungsformular 
 

Projektstipendien des Career Center - Ausschreibung 2025


Am Career Center der mdw werden Stipendien zur Förderung von Projekten vergeben.

Zur Bewerbung berechtigt sind ordentliche Studierende der mdw sowie Absolvent_innen, deren Studienabschluss zum Zeitpunkt des Antrags weniger als 5 Jahre zurückliegt. Die betreffenden Studienrichtungen sind:

Komposition und Musiktheorie, Tonmeister_innenstudium, Dirigieren, sämtliche Instrumentalstudien, Kirchenmusik, Kammermusik, Historische Aufführungspraxis, Neue Musik Ensemble, sämtliche musikpädagogischen Studien, Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik, Gesang, Musikdramatische Darstellung, Lied-OratoriumKonzert, Vocal Performance, Musiktheaterregie, Schauspiel und Schauspielregie sowie sämtliche Studienrichtungen des Bereichs Film und Fernsehen.

Gefördert werden künstlerische Projekte, die im Zusammenhang mit dem aktuellen bzw. abgeschlossenen Studium an der mdw stehen. Der Schwerpunkt liegt auf Neuen Konzertformaten und Fächer- bzw. Kunstsparten übergreifenden Projekten sowie auf Gemeinschaftsprojekten unterschiedlicher Studienrichtungen. Bei Projekten mit gemischten Ensembles müssen mindestens 50 % der Mitwirkenden Studierende bzw. Absolvent_innen der mdw sein, deren Studienabschluss maximal 5 Jahre zurückliegt.

Die Projekte können sowohl für einen Präsenz- als auch einen virtuellen Auftritt konzipiert sein.
Nicht gefördert werden CD-Produktionen und Projekte, die im Rahmen des Studienplans zu absolvieren sind. 

Die Fördersumme beträgt maximal 1.000,– € pro Projekt. Der/Die Antragsteller_in kann nur einmal die maximale Summe von 1.000,– € erhalten. Bei einem Antrag in einem Folgejahr kann eine geringere Summe zuerkannt werden. Eine Mehrfachvergabe an unterschiedliche Mitglieder desselben Ensembles ist nicht zulässig.
 

Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form bis 30.09.2025 im Career Center der mdw (careercenter@mdw.ac.at) einzureichen.
 

Beizulegen sind folgende Dateien (alle im pdf-Format):

  • Konzept mit Projektbeschreibung, künstlerischen Zielen und einem Zeitplan zur Realisierung. Umfang: insgesamt maximal 2 DIN A4 Seiten
  • tabellarische Kalkulation des geplanten Projektbudgets (z.B. Excel)
  • Biografie der antragstellenden Person (1 DIN A4-Seite)
  • Angabe von eventuellen weiteren Unterstützer_innen und aller am Projekt beteiligten Personen mit Namen, Funktion im Projekt sowie gegebenenfalls Matrikelnummer und Studienrichtung an der mdw
     

Die Entscheidung über die Vergabe und die Höhe der Förderung erfolgt durch ein Gremium unter der Leitung der Vizerektorin für Lehre.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Projektstipendien.
 

Nach Erhalt des Projektstipendiums:

  • erhalten die Stipendiat_innen einen verpflichtenden Coaching-Termin im Career Center zur Zielsetzung, Realisierung und Dokumentation ihres geförderten Projekts
  • selbstständige Durchführung des Projekts
  • selbstständige Dokumentation des Projekts in einer von den Stipendiat_innen gewählten Form bis maximal 2 Jahre nach Erhalt des Projektstipendiums
  • erhalten die Stipendiat_innen einen weiteren verpflichtenden Coaching-Termin im Career Center zur Reflexion von Projekt und Projekt-Dokumentation
  • Veröffentlichung der Projekt-Dokumentation auf der Website des Career Center

 

 

Ausschreibung Startstipendien für Musik und darstellende Kunst


Unter dem Titel Startstipendien 2025 schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport insgesamt 30 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in den Bereichen Musik und darstellende Kunst aus. Die Startstipendien für Musik und darstellende Kunst stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger, professionell tätiger Künstler_innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
 

Dotierung

  • Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert.
  • Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
    − die Alleinerzieher_in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
    − die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
    Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
  • Das Stipendium ist noch im Jahr 2025 anzutreten.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler_innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraumes ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und die nach dem 31.12.1989 geboren sind.
  • Nicht antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-Studium immatrikuliert sind.
  • Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die bereits ein Startstipendium des Bundes (in einer der Sparten) erhalten haben. Kunstschaffende, die für 2025 bereits ein Staats- oder Auslandsstipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
    Ausschreibung von Startstipendien für Musik und darstellende Kunst 2025 3 von 4
  • Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist die bereits erfolgte Umsetzung von zumindest zwei öffentlichkeitswirksamen Projekten bzw. Produktionen. Universitäre Projekte bzw. Projekte im Rahmen einer Ausbildung werden nicht anerkannt.

Fördervoraussetzungen

  • Anträge sind vollständig und fristgerecht einzubringen.
  • Im Rahmen des Stipendiums sind Arbeitsvorhaben umzusetzen, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind. Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene oder abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Projekte mit vorrangig Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturelle Anliegen.
  • Projekte, für die bereits eine Förderung im BMWKMS beantragt wurde, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Mentoring

In Kooperation mit dem Verein MuFA – Musik für alle wird 2025/26 ergänzend zum Startstipendium für Musik ein Mentoringprogramm für ausgewählte Stipendiat_innen angeboten. Das Programm richtet sich an FLINTA* und soll durch Vernetzung, Beratung und Austausch eine Verbesserung der individuellen Karrierechancen ermöglichen. Die finale Zusammenstellung der Mentor_innen und Mentees erfolgt durch den Verein MuFA. Bei Interesse an der Teilnahme geben Sie dies im Rahmen Ihrer Bewerbung an. Damit wird das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an den Kooperationspartner MuFA erteilt.

Antragstellung

Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen. Formulare sowie Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter
 https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html

Folgende Beilagen sind vollständig und in deutscher oder englischer Sprache als Einzeldokumente beizufügen:

  1. Beschreibung der geplanten Arbeitsvorhaben (auf maximal 2 A4-Seiten)
  2. Lebenslauf mit bisheriger künstlerischer Tätigkeit und Arbeitsproben (Links)
  3. Optional: Abschlusszeugnis der künstlerischen Ausbildung
  4. aktuelle Meldebestätigung oder Passkopie
  5. Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen fünf Jahre und ggf. Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für die Stipendienvorhaben
  6. Optional: Interesse am Mentoringprogramm
  7. Optional: Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe

Einreichfrist

  • Einreichungen sind ab sofort möglich, die Einreichfrist endet am 10. Juli 2025.
  • Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.

 

Alle Infos auf der Webseite des Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

 

Meisterkurse, Sommerkurse, Akademien

 

Unter folgendem Link gibt es Angebote zu Sommerakademien und Meisterkursen:

weitere INFOS

 

Einreich- und Call-Termine des Österreichischen Musikfonds 2025

 

Produktionsförderung

Im Zentrum der Aktivitäten des Öst.Musikfonds steht die Förderung und damit Ermöglichung qualitätsvoller Musikproduktionen von in Österreich lebenden Musikschaffenden in allen musikalischen Genres. Es kann sich dabei um ein Album oder um eine titelbezogene Veröffentlichung handeln, wobei als förderbares Projekt die Veröffentlichung von zumindest drei Titeln innerhalb eines Veröffentlichungszeitraums von 12 Monaten gilt. Ergänzend kann eine Videoförderung und eine Basis-Vermarktungsförderung in Höhe von je € 3.000 zugesprochen werden.

Einreichtermine

  • CALL 59: Einreichungen möglich ab 01.Juli 2025, Einreichschluss 13. August 2025 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 15. September 2025
  • CALL 60: Einreichungen möglich ab 01.Oktober 2025, Einreichschluss 12. November 2025 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 15. Dezember 2025

Hier geht's zur Produktionsförderung.

 

Toursupport

Der bisherige Inlandstoursupport wird um die Förderung von Auslandstourneen erweitert und die maximale Fördersumme pro Tournee von 10.000 auf 20.000 Euro erhöht. Es werden Live-Tourneen gefördert, die zur Bewerbung zuvor vom Musikfonds geförderter Produktionen dienen. 

Einreichtermine

  • 25-03: Einreichschluss 01. Oktober 2025 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 20. Oktober 2025

Hier geht's zum Toursupport.

 

Impulsförderung

Die Impulsförderung ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Förderungen werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben. Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und Kurztourneen, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens  sowie der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen.

Einreichtermine

  • 25-04: Einreichschluss: 16. Juli 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 04. August 2024)
  • 25-05: Einreichschluss: 22. Oktober 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10. November 2024)

Hier geht's zur Impulsförderung.