Die Geschichte der Frauen in der Kirchenmusik, wie die der Kirchenmusik im Allgemeinen ist höchst komplex und heterogen. Dieser Beitrag will einen knappen Überblick geben. Musik – von Frauen musiziert – bleibt in der Kirche Jahrhunderte lang faktisch auf das Frauenkloster beschränkt. Gott singend zu loben wird den Frauen mit dem Hinweis auf das liturgische Amt (das Männern vorbehalten ist) des Musikers verwehrt. Als Grundlage dient die Bibel: „Mulier tacet in ecclesia – Die Frau schweige in der Kirche“. (Paulus 1Kor 14,34)
Kirchenmusik ist – wie jede Kunstmusik – bis weit in die Neuzeit Musik der Herrschenden.
Die Gründung der Berliner Singakademie 1791 gilt als Geburtsstunde des gemischten (Kirchen-)Chors im deutschsprachigen Raum, überall werden nun gemischte Chöre (sowie Männer- und Frauenchöre) gegründet. Das neue Chorwesen wird zum „Ausdruck einer neuen Haltung“ (Gudewill 1955, Sp. 1696): das Chorsingen wird Teil der bürgerlichen Alltagskultur, Spiegelbild romantischen Empfindens und letztlich Medium der politischen Massenphänomene.
Auch die Kirche beginnt sich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Auflösung zahlreicher professioneller Musikensembles im Zuge der Säkularisierung(en) ist mit ein wichtiger Grund für die Entstehungsmöglichkeit des gemischten Kirchenchors im deutschsprachigen Zentraleuropa. Dieser „Kirchenchor des 19. Jh. war in den meisten Fällen nichts anderes als eine Übertragung der Form des bürgerlichen Chorvereins auf das Gebiet der Kirchenmusik.“ (Gudewill 1955, Sp. 1698)
Analog zum bürgerlichen Gesangverein bildet nun der Kirchenchor die Plattform für ein erstmalig signifikantes Erscheinen von Frauen in der Kirchenmusik. (Durch diese Art von Demokratisierung der musikalischen Praxis vermehrt sich übrigens auch der Anteil der musizierenden Männer insgesamt deutlich.) Diese Entwicklung wird von kirchlicher Seite teilweise geduldet, im Prinzip aber offen abgelehnt und auch sanktioniert. „Das Festhalten an dem mittelalterlichen Grundsatz mulier tacet in ecclesia gründete eindeutig auf einer hinlänglich bekannten moraltheologischen Attitüde, die sich auch dort nicht verleugnet, wo stimmästhetische Gründe ins Feld geführt werden.“ (Kirsch 1955, 82)
Das Provinzialkonzil der Erzdiözese Köln 1862 erneuert mit dem Verweis auf den liturgischen Charakter des Sängeramtes das Frauenverbot:
„Es ist hinreichend bekannt, daß es bis zu den neuern Zeiten ganz ungebräuchlich war, dem Chore der Sänger Weiber [im Text hervorgehoben] beizugesellen. Da nämlich der Chor welcher dem den Gottesdienst haltenden Priester antwortet, an der liturgischen Handlung Theil nimmt, so dürfen Weiber, welche vom Dienste des Altars ausgeschlossen sind, hier keinen Platz finden.“ (zit. n. Kornmüller 1868, 111)
Schließlich sehne sich auch das brave Kirchenvolk nach Erlösung von der unheilbringenden Bürde singender Frauen:
„Die kirchliche Sitte wird hierin von dem frommen Gefühle der Gläubigen unterstützt, welche es herausfühlen, daß Alles, was im Kirchengesange an Weiblichkeit grenzt, der Heiligkeit des Ortes und der Maiestät des Gottesdienstes widerspricht. Deßhalb wollen und verordnen wir, daß in Zukunft Weiberstimmen ganz und gar aus dem kirchlichen Chore ausgeschlossen werden.“ (zit. n. Kornmüller 1868, 111)
Auch die Synode von Mantua 1888 betont: „Frauen ist die Mitwirkung im Chor und im Orchester verboten.“Eine Pastoralinstruktion aus der Diözese Eichstätt verbietet Frauen zudem nicht nur das Orgelspiel, sondern sogar das Treten der Orgelbälge.
So entstehen widersprüchliche Parallelwelten, die bis weit ins 20. Jahrhundert weiterbestehen. Die verschiedenen Meinungen lassen sich grob einteilen:
Um die durchaus verworrene Situation noch komplexer zu machen, entsteht in der katholischen Kirchenmusik die Cäcilianismus-Bewegung, die den Gregorianischen Choral und die klassische Polyphonie Palestrinas zur wahren Kirchenmusik erklärt. Viele dieser „Cäcilianer“ lehnen eine Beteiligung der Frauen in der Kirchenmusik ab. Dennoch findet man auch gegensätzliche Stimmen, bei vielen herrscht dabei eine praktische Einstellung vor:
„Die Beseitigung der Frauenstimmen von den Kirchenchören würde hierorts [Brixen] (und in ganz Österreich und Süd-Deutschland), wie die Verhältnisse liegen, nicht mehr und nicht weniger bewirken, als den vollen Ruin aller Kirchenmusik [im Druck hervorgehoben], und die Preisgabe alles dessen, was in den letzten Dezennien für die Reform derselben erreicht worden ist.“ (Mitterer 1904, 28)
Am 22. November 1903 wird das Motu proprio „Tra le sollecitudini“ feierlich verkündet. Dieses päpstliche Dokument zur Kirchenmusik gilt als erstes für die gesamte römisch-katholische Kirche und beansprucht Gesetzescharakter. Der Inhalt ist geprägt von einer verwirrenden Mischung von einerseits richtungsweisenden, modernen Elementen, andererseits von strukturkonservativen, hemmenden Elementen. Beispielsweise postuliert Papst Pius X. mit diesem Dokument für die Gesamtkirche die Idee der „actuosa participatio“ (tätige Teilnahme), also dass das gesamte Volk Gottes (und nicht nur die Priester) aktiv am Gottesdienst beteiligt sind.(Eine Idee, die später im 2. Vatikanischen Konzil große Bedeutung erlangen wird.) Zudem fordert Pius die Einrichtung von Kirchenmusikschulen zur Ausbildung professioneller Kirchenmusiker. Jahrhunderte alte Prämissen hingegen werden gleichsam zementiert, so auch die Frage der Frauen in der Liturgie (und Kirchenmusik):
„Die Sänger bekleiden in der Kirche ein liturgisches Amt im eigentlichen Sinne. Daraus folgt, dass die Frauen, die doch zu einem solchen Amt nicht fähig sind, zu keiner Partie des Chores und überhaupt zu keiner Mitwirkung beim Kirchenchor zugelassen werden dürfen. Will man Sopran und Altstimmen verwenden, so haben nach uraltem Brauch der Kirche Knaben diese Aufgabe zu erfüllen.“
Dieser Passus ist für die Weltkirche kaum bedeutend, dort überwiegt „männliche Kirchenmusik“. Diejenigen Regionen in Zentraleuropa (sowie Gemeinden in Nordamerika), die gemischte Kirchenchöre in der Praxis kennen, sehen sich nun neuerdings – von oberster, unanfechtbarer Stelle – mit einer „Ungesetzlichkeit“ ihrer täglichen Musikpraxis konfrontiert. Dementsprechend endet eine Erörterung dieses Passus in der Fachzeitschrift Musica Sacra im Jahr 1904/ Jg. 37:
„Vielleicht gelingt es den Hochwürdigsten Herrn Bischöfen, vom Heiligen Vater für uns die Anerkennung des Bestehens einer chronischen Notlage zu erreichen, so daß der Gesang von weiblichen Stimmen außerhalb des Presbyteriums geduldet würde. Wenn nicht, so müßten wir uns freilich in die veränderte Lage so gut oder schlecht es eben ginge, einrichten.“ (Krutschek 1904, 50)
1908/09 erfolgt – quasi in einer Randbemerkung eines vatikanischen Erlasses – implizit die Duldung von Frauen und Mädchen im Chor.Dennoch setzt sich die Diskussion über Frauen in der Kirchenmusik fort.
Das chronologisch-historisch nächste päpstliche Dokument zur Kirchenmusik aus dem Jahr 1929 lässt die Frauen unerwähnt, hier heißt es lediglich: „Auch die Kirchenchöre wollen wir allen denen, die es angeht, empfehlen. Sie sind im Laufe der Zeit an die Stelle der alten Sängerschulen getreten.“ Im Zuge dessen findet sich eine Lösung, das päpstliche Gesetz von 1903 auch theoretisch zu umschiffen: der Kirchenchor bilde nicht den von der Kirche gemeinten „Klerikerchor“ (der nur aus Männern bestehen dürfe und im Altarraum positioniert sei), sondern den „Volkschor“ (auf der Empore). Und da dem Volk Gottes (also Männern und Frauen!) „ohne Unterschied“ (gewisse) liturgische Texte zu singen durch die Kirche zugestanden wird, kann selbiges „einem aus dem Volke hervorgegangenen gemischten, sohin auch aus Frauen bestehenden Chor nicht verwehrt werden.“
Ungeachtet der römischen Vorgaben bleiben Frauen auch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den Kirchenchören eine signifikante, unverzichtbare Größe, was auch immer wieder von Kirchenmusikern angesichts wiederholter Kritik verteidigt wird. Besonders auf dem Land kommt Frauen auch eine besondere Bedeutung als Chorleiterinnen zu, dort übernehmen oftmals Lehrerinnen die Chorleitung. Eine Studie aus den 1930er-Jahren belegt dies deutlich: unter 3114 Chorleiter_innen und Organist_innen, sind 424 Frauen (369 Laien), nur 64 davon sind in Städten, hingegen 305 in Markt- oder Dorfgemeinden tätig.
1910 kommt es zur Gründung der Abteilung für Kirchenmusik an unserem Haus. Als Motiv der Neueinrichtung einer solchen künstlerischen Ausbildungsstätte wird ausdrücklich auf das Gesetz der musica sacra hingewiesen.
„Die an der k.k. Akademie für Musik und darstellende Kunst bestehende Abteilung für Kirchenmusik in Klosterneuburg hat die Aufgabe, theoretisch und praktisch vollkommen geschulte Chorregenten, Organisten, ferner Lehrer für kirchlichen Gesang heranzubilden, sowie für die Hebung und Förderung der Kirchenmusik im Sinne der im ‚Motu proprio‘ Sr. Heiligkeit des Papstes Pius X. vom 22. November 1903 niedergelegten Grundsätze und Weisungen zu wirken.“ (Statut der Abteilung für Kirchenmusik, 1914, §1)
Ironie der Geschichte: da für Frauen die Zulassung zu einem Studium an der Akademie seit ihrer Gründung erlaubt ist, ebnet indirekt das römische Motu proprio (mit seiner Forderung nach Errichtung von Kirchenmusikschulen) den Weg zur ersten professionellen Ausbildungsmöglichkeit für Frauen in der Kirchenmusik! Magdalena Kremzow studiert als eine der ersten an der Abteilung für Kirchenmusik und legt 1918 die Reifeprüfung ab. 1919 ist Edith Wenger die zweite Absolventin, ihr folgen 1921 Maria Schachenhofer, 1922 Margarete Steden und 1924 Gertrud Neumann, bevor in den 1940er-Jahren kriegsbedingt der Anteil der Studentinnen | Absolventinnen ansteigt.
Musikerinnen stehen mittlerweile sämtliche kirchenmusikalischen (Leitungs-)Funktionen offen, wenngleich die weiterhin prekäre Berufssituation der Kirchenmusiker_innen generell die Erlangung einer Spitzenfunktion besonders erschwert. Eingehende Studien, basierend auf aktuellem Datenmaterial wären hier nötig und wünschenswert, um diese Beobachtung überprüfen und die aktuelle Situation analysieren zu können.
Abschließend sei bemerkt, dass eine der ersten Domkapellmeisterinnen sowie eine der ersten Domorganistinnen weltweit Absolventinnen unserer Universität sind:
Ingrun Fußenegger war von 1998 bis 2001 als Domkapellmeisterin am Dom St. Nikolaus in Feldkirch und als Kirchenmusikreferentin der Diözese Feldkirch tätig.
2008 wurde Suzanne Z’Graggen als Domorganistin an die St.-Ursen-Kathedrale Solothurn gewählt.
Bernhard Kothe, 1867 | Cäcilienverein, 1874 |
Die Chorsängerinnen bilden eine eigene Species: sie sind eben so sentimental als eitel, und eben so eitel als herrschsüchtig. [... Es] ist der Dirigent meist vollständig der Laune seiner Primadonna überantwortet. |
Bei einigen [Kirchenchören] fehlten die Männer fast ganz oder theilweise, das Frauengeschlecht hat sich viel teilnahmsvoller gezeigt, wie denn überhaupt die Klagen über die Interesselosigkeit an der Kirchenmusik von Seiten der Männer sehr häufig sind und [...] die Frauen viel empfänglicher sind für die Ideen des Cäcilienvereines, als die Männer. [...] |
[...] Entschlossenheit, sicheres Treffen und feines Taktgefühl, das sind aber drei Eigenschaften, die man bei Frauen äußerst selten trifft. |
Wären auch bei uns die Frauen vom Chorgesange ausgeschlossen, der Cäcilienverein könnte augenblicklich an den Nagel gehängt werden [...] . |
[...]In der Regel geht es bei Chorsängerinnen ohne etwas gegenseitige Eifersüchtelei wegen der Soli’s [!] nicht ab, auch einige kleine Liebes-Intriguen sind selbstverständlich. |
Die Frauen vertreten in der menschlichen Gesellschaft das conservative Element; die Reform der Kirchenmusik ist aber durch und durch conservativer Natur, sie will die alte und vergessene Liturgie wieder herstellen [...]. |
Alfred Orel, 1936, 69
„Der Sängerchor übt ein liturgisches Amt aus, daher sind Frauen von der Mitwirkung ausgeschlossen, die hohen Stimmen sind mit Knaben zu besetzen (in der Praxis liegt die Entscheidung, insbesondere die Abschaffung der weitverbreiteten Mitwirkung von Frauen auf Kirchenchören beim zuständigen Bischof.)“
In der Zeit des Nationalsozialismus nimmt die Zahl der Organistinnen – bedingt durch antiklerikale Politik und Krieg – stark zu. Da Lehrern der Organistendienst verboten wird, springen (auch hier wieder) Frauen ein. Während des Krieges steigt auch die Studentinnenzahl an der Abteilung für Kirchenmusik. Der qualitative und quantitative Bedeutungszuwachs der Organistinnen wird übrigens nach dem Krieg fortbestehen.
„Unser Titelbild zeigt eine junge Organistin an der Orgel. Hunderte von Frauen und Mädchen haben während des Krieges den Orgeldienst versehen. Viele von ihnen üben ihr Amt an der Orgel noch heute aus, sind treu und zuverlässig und ersetzen durch Fleiß, Begeisterung und gediegenes technisches Können, was ihnen durch die Natur an Improvisationskunst versagt blieb.“ (Chorblätter 7. Jg./3, Wien 1952)
Ganz im Stil des in den 1950er-Jahren noch
dominierenden Frauenbildes ist diese
„gut gemeinte“ Anerkennung der Organistinnen formuliert...
Die Kontroversen zu diesem Thema gehen weiter, aber im Jahr 1949 erscheinenden Handbuch der katholischen Kirchenmusik wird endlich eindeutig positiv zur Rolle der Frauen in der Kirchenmusikgeschichte Stellung bezogen. Der Beitrag resümiert mit einem Aufruf:
„Möchten doch die geistlichen Kirchenvorstände und die weltlichen Kirchenverwaltungen den Bemühungen auf kirchenmusikalischem Gebiet durch freiwillige weibliche Kräfte das nötige Verständnis entgegenbringen! Wenn es auch der Frau nicht gestattet ist, in der Kirche zu lehren, durch ihren Gesang vermag sie eine missionierende Tätigkeit zu entfalten und Seelen zu gewinnen.“ (Wallner 1949, 89)
1954 findet in Wien der zweite Internationale Kirchenmusikkongress statt, ausgerichtet durch die Abteilung für Kirchenmusik. Die Frage nach Frauen und Kirchenmusik wird auch hier problematisiert und diskutiert,was sich auch in einem Beitrag des Kongressberichts deutlich zeigt. Schließlich findet sich folgender Beschluss dazu:
„11. Der Kongreß erblickt in der Schaffung von Knabenchören das beste Mittel zur Ermöglichung von gemischten Chören. Er bittet aber, wo dies aus lokalen Gründen völlig unmöglich ist, den Ersatz der Knabenstimmen durch Frauenstimmen zu gestatten.“ (Bericht zm 2. Internationalen Kongreß für Katholische Kirchenmusik 1954, Wien 1955, 320 f.)
An der etwas umständlich wirkenden Formulierung zeigt sich die Internationalität des Kirchenmusikkongresses. Die Frage nach Frauen in Chören stellt sich zu dieser Zeit weiterhin nur für einen Teil der Weltkirche.
Im nächsten päpstlichen Dokument wird dieses Ansinnen des Kongresses aufgenommen, wie beim darauffolgenden Kongress 1957 Franz Kosch (Abteilungsleiter Kirchenmusik) sichtlich erleichtert berichten kann: „Damit wurde ein Gebrauch legalisiert, der in Oesterreich seit unvordenklichen Zeiten besteht und niemals Anlass zu Unzukömmlichkeiten gegeben hat.“ (Actes du troisième congrès international de musique sacrée, Paris 1957, 636)
Am Kongress nimmt übrigens auch die gemischte Gregorianik-Schola der Abteilung für Kirchenmusik teil. Die Formulierung steht freilich immer noch im Bann der „moraltheologischen Attitüde“ des 19. Jahrhunderts:
„Wo aber solche Schola cantorum nicht eingerichtet werden können oder sich die entsprechende Zahl von Sängerknaben nicht findet, ist gestattet, dass ein Chor von Männern und Frauen oder Mädchen an einem nur für ihn bestimmten Platz außerhalb des Altarraumes im feierlichen Hochamt die liturgischen Texte singen könne, vorausgesetzt, dass die Männer von den Frauen und Mädchen ganz getrennt sind, unter Vermeidung alles Unpassenden, wobei die Verantwortung dafür die Oberhirten trifft.”
Sämtliche Einschränkungen im Bereich der Kirchenmusik werden schließlich im Zuge des 2. Vatikanischen Konzils (1962-1965) aufgehoben, auch eine explizite Präferenz der Knabenchöre findet sich nicht mehr:
„Nach den bewährten Sitten der Völker und jeweiligen Gegebenheiten kann ein Sängerchor entweder aus Männern und Knaben, oder allein aus Männern oder allein aus Knaben, oder aus Männern und Frauen, oder sogar, wo sich das aus den Umständen ergibt, allein aus Frauen bestehen.“
Enzyklopädien, Zeitschriften
Musica Sacra, Zeitschrift für katholische Kirchenmusik, Regensburg seit 1868
Chorblätter. Monatsschrift für katholische Kirchenchöre,7. Jg./3, Wien 1952
Singende Kirche, hrsg. von der Österreichischen Kirchenmusikkommission, Wien (Salzburg) ab 1953
Bericht zum 2. Internationalen Kongreß für Katholische Kirchenmusik 1954
„Gemischter Chor“ (Kurt Gudewill), MGG1, Kassel & al. 1955, Bd.4
Actes du troisième congrès international de musique sacrée, Paris 1957
„Chor und Chormusik“, MGG2, Kassel & al. 1995, Sachteil, Bd. 2
Monographien und Artikel aus Sammelbänden
Teresa Berger 1999, Women’s Ways of Worship. Gender Analysis and Liturgical History, Minnesota
Jane Bowers, Judith Tick (Hg.) 1986, Women Making Music. The Western Art Tradition, 1150-1950, Urbana & Chicago
Josef Gurtner 1936, Die katholische Kirchenmusik Österreichs im Lichte der Zahlen, Baden
Winfried Kirsch 1995, Palestrina und die Kirchenmusik im 19. Jahrhundert, Kassel 1995
Utto Kornmüller 1868, Der katholische Kirchenchor oder die vorzüglichen Pflichten der Chorregenten, Organisten und Sänger, Landshut
Paul Krutschek 1904, Papst Pius X. und die Kirchenmusik, in: Musica Sacra, 37. Jg., Regensburg & al.
Hans Küng 52009, Die Frau im Christentum, München
H. B. Meyer, R. Pacik (Hg.) 1981, Dokumente zur Kirchenmusik unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Sprachgebietes, Regensburg
Alfred Orel 1936, Kirchenmusikalische Liturgik, Augsburg-Wien
Karin Pendle (Hg.) 22001, Women & Music. A history , Bloomington (Indiana)
Michaela Sohn-Kronthaler, Andreas Sohn 2008, Frauen im kirchlichen Leben. Vom 19. Jahrhundert bis heute, Kevelaer
Bertha Antonia Wallner 1949,
Der kirchliche Frauengesang, in: Handbuch der katholischen
Kirchenmusik, hrsg. von Heinrich Lemacher und Karl Gustav Fellerer,
Essen
Das Motu proprio „Tra le sollecitudini“ (1903) und seine Vorläufer in Italien, in: Singende Kirche 50 (2003)
Bildnachweis
Abb.1: Ausschnitt: Organ keyboard stops, Vienna, Austria © Jorge Royan, www.royan.com.ar, via Wikimedia Commons, Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AVienna_-_Organ_keyboard_stops_-_0068.jpg
Abb. 2: Berliner Sing-Akademie 1843, Ölgemälde von Eduard Gaertner (1810-1877), via Wikimedia Commons, Quelle:https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gaertner2.jpg
Abb. 3: Cover: MUSICA SACRA. Monatschrift für Hebung und Förderung der kathol. Kirchenmusik, Regensburg/ Raom/ New York/ Cincinnati, 1904/ Jg.37
Abb. 4: Lehrende und Studierende der Abteilung Kirchenmusik (um 1924), Quelle: Archiv_Institut 8/mdw
Abb. 5: Ingrun Fußenegger, Foto: Helene Waldner
Abb. 6: Suzanne Z’Graggen Domorganistin an St.-Ursen-Kathedrale Solothurn seit 2008, Foto: Hannes Kirchhof, Quelle: http://www.suzannezgraggen.ch
Abb. 7: Cover: Chorblätter 7. Jahrgang, Nr. 3, Jänner-Februar 1952, hrsg. v. Diözesankommission f. Kirchenmusik, Wien
Andreas Peterl, Artikel „mulier cantat in ecclesia? frauen in der kirchenmusik im spannungsfeld von ideologie, klischee und konventionen“, in: spiel|mach|t|raum. frauen* an der mdw 1817-2017plus, hg. von Andrea Ellmeier, Birgit Huebener und Doris Ingrisch, mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, 2017ff.
URL: https://www.mdw.ac.at/spielmachtraum/artikel/mulier-cantat-in-ecclesia
| zuletzt bearbeitet: 10.01.19