Im Englischen gibt es für den deutschen Begriff Geschlecht zwei Wörter – sex und gender. Sex heißt übersetzt biologisches Geschlecht, gender soziales Geschlecht. Wie kam denn dieses Gender, wie kamen Gender Studies an die Universitäten? Das war neben einer wissenschaftlichen eine eminent politische Frage: Es müssen sich zu einem spezifisch historischen Zeitpunkt einige gesellschaftspolitisch aktuelle Diskurse kreuzen, damit sich aus Diskursen eine politische Begehrlichkeit einer sozialen Gruppe entwickeln kann, die nicht mehr übersehen, nicht mehr ignoriert werden kann. So war es dann auch eine Folge der Zweiten Frauenbewegung, wo sich in den 1970er Jahren der Wunsch nach viel mehr Wissen, wie es zu dieser untergeordneten Positionierung des weiblichen Geschlechts gekommen war, bildete und der Zweig Frauenforschung auftauchte.
1365 | Gründung der Universität Wien |
1688 | Gründung der Wiener Akademie der Bildenden Künste |
1817 | Gründung der Singschule der Gesellschaft der Musikfreunde, aus der das Konservatorium für Musik und darstellende Kunst Wien (heute mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien) entstand |
1897 | Erstmalige Zulassung von Frauen zum Studium in Österreich – an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien |
1907 | Erste Habilitierte: Elise Richter wird in Romanischer Philologie habilitiert |
1919 | Juridische Fakultät der Universität Wien lässt Frauen zum Studium zu |
1921 | Erste außerordentliche Universitätsprofessorin – Elise Richter |
1921 | Akademie der Bildenden Künste lässt Frauen zum Kunststudium zu |
1928 | Evangelisch-theologische Fakultät lässt Frauen zum Studium zu |
1945 | Katholisch-theologische Fakultät lässt Frauen zum Studium zu |
1960 | Die Antibabypille kommt auf den Markt |
1975 | UNO-Jahr der Frau |
1976 | Gleichstellung von Mann und Frau im österreichischen Eherecht |
1979 | Österreichisches Gleichbehandlungsgesetz |
1981 | Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW |
1985 | 50,2% Studienanfängerinnen an österreichischen Universitäten |
1991 | Einrichtung von Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten |
1993 | Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG) |
1993 | § 39 Abs.1 UOG (Universitätsorganisationsgesetz) Allgemeines Frauenfördergebot |
1994 | Erste Einrichtung einer Koordinationsstelle für Frauenforschung und Frauenstudien an der Universität Wien, andere Universitäten folgen |
1998 | Kunsthochschulen werden zu Kunstuniversitäten |
1998 | Ministerieller Frauenförderungsplan (FFP) |
2002 | Universitätsgesetz 2002 (UG 02) – Autonomie der Universitäten, zugleich Abschaffung der Drittelparität Professor_innen-Mittelbau-Studierende |
2005 |
Erster Frauenförderplan an der mdw |
2009 | Novellierung
des UG 02 – 40% Frauenquote für alle Universitätsgremien (Senat,
Uni-Rat, Rektorat)
Einrichtung der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies im Vizerektorat für Lehre und Frauenförderung der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst |
2009ff. | mdw Gender Ringvorlesungen |
2010ff. | Neue Publikationsreihe: mdw Gender Wissen |
2011 | Zweiter Frauenförderplan an der mdw |
2013 | Österreichisches Gender Budgeting-Gesetz |
2016 | mdw-Gleichstellungsplan in Planung |
Die „Frauenfrage“ war bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts – neben den drängenden Partizipationswünschen des vierten Standes – der Arbeiter_innenschaft – eine große soziale Begehrlichkeit, aus der sich die Erste Frauenbewegung formierte. Primäres Anliegen war der freie Zugang für Frauen zu einer höheren Bildung und die Erkämpfung des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts. In Österreich brachte erst die Republikgründung im Jahr 1918 die politische Gleichstellung von Männern und Frauen. Die politische Mitbestimmung führte aber nicht – patriarchal-logischer Weise – automatisch zu einer Verbesserung der sozial-ökonomischen Lage des endlich auch politisch wahrgenommenen weiblichen Geschlechts.
Die politisch-formale Gleichstellung führte nämlich – enttäuschender Weise – nicht automatisch zu einem offenen Zugang in alle Bereiche der höheren Bildung, zum Universitätsstudium: die Fakultäten öffneten dem weiblichen Geschlecht nur peu à peu ihre Tore: den Anfang machte 1897 die Philosophische Fakultät der Wiener Universität. Die Medizinische Fakultät der Wiener Universität folgte im Jahr 1900, an der Juridischen Fakultät dauerte es bis ins Jahr 1919, an der Evangelisch-Theologischen bis 1923 und an der Katholisch-Theologischen Fakultät gar bis nach dem Zweiten Weltkrieg, bis ins Jahr 1945, dass Frauen zum Studium zugelassen wurden. Solche Rahmenbedingungen zeigen deutlich, wie lange und wie massiv spiel|macht|räume an den Universitäten sowie an Kunst- und Musikakademien verteidigt wurden.
v.l.n.r.: Rosa Mayreder (1858-1938) auf der 500-Schilling Banknote, Die Arbeiterinnen- und Frauenfrage der Gegenwart von Clara Zetkin, Lily Braun (1865-1916), Clara Zetkin (1857-1933) & Rosa Luxemburg (1871-1919)
Geschlechterpolitische Fragen waren und sind immer auch machtpolitische Fragen – geht es doch um nicht weniger als um den Erwerb von Wissen und damit verbunden von Ressourcen, um die Finanzierung der eigenen Existenz, eines selbständigen, im besten Fall geglückten Lebens. Dass an der 1817 gegründeten Singschule der Gesellschaft der Musikfreunde – der Vorläuferinneninstitution der heutigen mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien – Mädchen/junge Frauen einen gleichberechtigten Zugang hatten wie Buben/junge Männer ist zunächst einmal positiv hervorzuheben, weil Anfang des 19. Jahrhunderts, nach den Napoleonischen Kriegen und nach der Französischen Revolution, die die brüderliche Gleichheit beschworen hatte, in der akademischen Bildung nichts von einem gleichberechtigten Zugang zu einer höheren Universitätsausbildung bzw. zu den Kunstakademien (der Bildenden Künste) zu spüren war. An der Wiener Singschule und anschließend dem Wiener Konservatorium für Musik und darstellende Kunst war es interessanterweise anders als auf den Kunstakademien und Universitäten so, dass Mädchen/junge Frauen – vor allem mit großem gesanglichem Talent – zugelassen wurden. Warum dem so war, hat möglicherweise mit der Tatsache zu tun, dass Anfang des 19. Jahrhunderts die Zeit der Kastraten endgültig abgelaufen war, und so die neu gegründeten Konservatorien auf weibliche Stimmen nicht mehr verzichten konnten.
Eine detaillierte Analyse der von Mädchen/jungen Frauen gewählten Studienrichtungen in diesen ersten Jahrzehnten des Wiener Konservatoriums steht noch aus. Es scheint aber so zu sein, dass sie vor allem in die Gesangsklassen aufgenommen wurden und doch deutlich seltener in Instrumentalklassen. Daher kann von einem tatsächlich gleichberechtigten Zugang zum Konservatorium eher nicht gesprochen werden.
aus: Jahresbericht des Konservatoriums der Gesellschaft der Musikfreunde 1851/52, Katalog der Violinklasse von Carl Prill 1916/17
Wie die Entwicklung der Studierendenzahlen am Konservatorium, ab 1909 k.k. Akademie für Musik und darstellende Kunst zeigt, war aber der Anteil von weiblichen Studierenden seit der Gründung der Singschule (1817) nahezu konstant hoch (vgl. dazu die Studierenden-Übersichts-Tabelle auf der zeitleiste). In der Zeit um 1870 studierten erstmals mehr Mädchen/junge Frauen als Knaben/junge Männer. Inwiefern dies auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass das bis zu seiner Verstaatlichung 1909 privat geführte Konservatorium auf Schulgelder angewiesen war, muss an dieser Stelle eine offene Frage bleiben. Bei den Lehrenden gab es – ausnahmslos immer – deutlich mehr männliche als weibliche Lehrende. Paradox ist, dass die gut ausgebildeten Studentinnen des Konservatoriums ihre hochkarätige Ausbildung nur selten im offiziellen Musikbetrieb unter Beweis stellen konnten und daher auf eine Erwerbsmöglichkeit als meist schlecht bezahlte Privat-Musiklehrerinnen bzw. in „weiblichen Spezialorchestern“ (vgl. Artikel exotischer reiz | ökonomischer zwang) angewiesen waren, die gemäß einer bis heute geltenden ungeschriebenen Regel deutlich schlechter bezahlt wurden als die männlich dominierten Orchester des offiziellen Musikbetriebs.
Erst eine fundiert gearbeitete Geschichte der gesellschaftlich wenig gewünschten Professionalisierung von Musikerinnen-Karrieren wird über die Mechanismen von Ein- und Ausschluss in eine bezahlte männliche und eine unbezahlte bzw. gering bezahlte weibliche Musikwelt Aufschluss geben können.
In Europa und so auch in Österreich sollte es erst wieder im Zuge der 1968er Studentenbewegung zu einer gesellschaftlich breiter getragenen politisch-kulturellen Frauenbewegung kommen, die sich in Abgrenzung von den Frauenorganisationen der Parteien Autonome, Zweite oder auch Neue Frauenbewegung nannte. Wie früher die Erste bzw. Alte Frauenbewegung forderte nun die Zweite Frauenbewegung eine tatsächliche, eine reale gleichberechtigte Teilhabe und Mitbestimmung von Frauen in sämtlichen öffentlichen Angelegenheiten (Politik) und in allen Bereichen der höheren Bildung (Universitäten, Technische Hochschulen, Kunstakademien). Den revolutionären Impuls der 1968er-Bewegung wie auch die Ungeduld der Aktivistinnen aufgreifend wurde bei der Neuformierung der Forderungen der Neuen Frauenbewegung nicht von Gleichberechtigung der Geschlechter sondern von Frauenbefreiung gesprochen. Damit gemeint war die Befreiung der Frauen aus der bürgerlichen Kleinfamilie, adressiert war und gefördert wurde zu allererst das Selbstbewusstsein, der Selbstwert und die Autonomie von weiblichen Menschen. Man/Frau beachte, dass es in diesen Jahren des Studierenden-Aufbruchs noch keine rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau im Eherecht gegeben hatte, das Strafrecht mit dem § 144 noch immer die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs enthalten hatte und viele (Ehe)Frauen über kein eigenes Einkommen verfügten, vielfach abhängige Familienmitglieder waren. Die Vertretung und Einforderung einer autonomen, selbstbestimmten Position war damals noch keinesfalls Mainstream.
In der zur Klassikerin gewordenen Tomatenwurfrede kritisierte 1968 die deutsche Filmemacherin Helke Sanders am Bundeskongress des Sozialistischen Deutschen Studentenverbandes (SDS) ihre männlichen Kollegen, weil sie „zwar nach außen antiautoritäre Verhaltensmuster forderten, sich selbst aber im Innenbereichen – und somit den Studentinnen und Ehefrauen bzw. Partnerinnen gegenüber – überwiegend autoritär verhielten“. Die Zweite Frauenbewegung begann „die gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse in Frage zu stellen, forderte ein Ende der politischen Tabuisierung der Privatsphäre und die Auflösung herkömmlicher Rollenzuschreibungen. Die Infragestellung patriarchaler Ideologien bedeutete einen Kampf um das eigene Selbstbestimmungsrecht entgegen vorgegebener Normen und Werte“ (Gerda Brandl 1998, 75).
In einem ganz spezifischen polit-historischen Zeitfenster der zweigeteilten Welt nach 1945 (USA-UDSSR) konnte sich neben einer Umwelt- und Friedensbewegung eine Zweite bzw. Neue Frauenbewegung entwickeln und wurde in den 1970er Jahren sukzessive zu einem politischen Faktor. So sah sich der damalige österreichische Bundeskanzler Bruno Kreisky genötigt, im Herbst 1979 ein Zeichen zu setzen, um dem Wunsch nach mehr Repräsentation, mehr Sichtbarkeit von Frauen in der Politik nachzukommen. Er holte vier weibliche Staatssekretäre, wie es in der Diktion der Zeit noch hieß, d.h. vier Staatssekretärinnen in seine Regierung. Darunter war neben Anneliese Albrecht, Franziska Fast und Elfriede Karl die spätere Frauenministerin Johanna Dohnal. Schon ein paar Jahre vorher war es zu Anzeichen einer neuen frauenfreundlicheren Geschlechtergesetzgebung gekommen: die Familienrechtsreform (1976), die Strafrechtsreform (1975) und das Gleichbehandlungsgesetz (1979) trugen eine neue, die Geschlechterdemokratie fordernde und fördernde Handschrift. Die Zweite Frauenbewegung hat, so Brigitte Geiger und Hanna Hacker „das Geschlechterverhältnis, das gesellschaftliche Bewusstsein und das individuelle und kulturelle Selbstverständnis an den unterschiedlichsten sozialen Orten verändert.“ (Brigitte Geiger, Hanna Hacker 1989, 7)
Parallel zur politischen Aufbruchsstimmung der 1968er Jahre fiel in diesen Jahren Studentinnen und auch einigen Universitätslehrerinnen immer deutlicher auf, wie wenig über historische und aktuelle Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in den Wissenschaften und Künsten bekannt war und wie wenig darüber geforscht und gelehrt wurde. Die Studentinnen, Assistentinnen, Dozentinnen und (noch sehr wenige) Professorinnen ließen nicht mehr locker, fragten weiter und weiter. Warum es zwar Künstler, aber nur wenige Künstlerinnen gegeben habe, warum die eine Arbeit, die Erwerbsarbeit, bezahlt, die andere Arbeit, die Hausarbeit, gratis gemacht werde? Und warum Erwerbsarbeit überwiegend von Männern, die Gratis-Hausarbeit aber fast nur von Frauen verrichtet wurde und wird? Das Resümee lautete: „Das Private ist politisch“!
Aus diesem Begehren nach mehr Wissen entwickelte sich eine neue Forschungsrichtung, die in den Sozial- und Geisteswissenschaften Furore machte: die FRAUENFORSCHUNG, aus der sich später die GESCHLECHTERFORSCHUNG und die GENDER STUDIES herausbildeten. Ein vorrangiges Anliegen der Gender Studies war und ist, die Kategorie Geschlecht/Gender in die Wissensherstellung zu integrieren, zu zeigen, dass die Kategorie Geschlecht/Gender vielfach gemeinsam mit weiteren Differenzkategorien wie Klasse/soziale Schicht, Ethnizität und „race“, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung eine starke gesellschaftliche Wirkung entfaltet und deshalb in den Wissenschaften wie auch Künsten aktiv reflektiert werden muss.
Wenn wir eine geschlechtergerechte Gesellschaft haben wollen, müssen wir die politische Umsetzung des in den letzten Jahrzehnten produzierten Gender Wissens anstreben und einfordern. Bis wir nämlich von einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter – von Geschlechter|gerechtigkeit – sprechen können, sind Frauenförderungsmaßnahmen und Gender-Sensibilisierungsmaßnahmen gerade an Universitäten, wo Wissen produziert und gelehrt wird, eine Voraussetzung für dieses Vorhaben. Solche Maßnahmen sind z.B. Karriereförderprogramme, Gender-Trainings für Entscheidungsträger_innen, Mentoring, und die Integration von mehr Gender Wissen in alle wissenschaftlichen und künstlerischen Disziplinen. Solange bis eine gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in allen universitären Leitungs- und Lehrpositionen erreicht sein wird, ist die positive kompensatorische Förderung von Frauen von eminent gesamtgesellschaftlichem Interesse. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG) aus dem Jahr 1993 war in Österreich ein wichtiger Schritt in Richtung Frauenförderung und Gleichbehandlung der Geschlechter im öffentlichen Dienst und damit auch an den Universitäten. Seither besteht ein „Gebot der Frauenförderung“ (§ 40 B-GBG) und seither muss das Thema Frauenförderung und Gleichstellung an den Universitäten behandelt werden.
Die seit 1991 an den Universitäten eingerichteten Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen unterliegen keinen Weisungen, sind für alle Angehörigen der Universität zuständig und überwachen die Einhaltung der einschlägigen Rechtsnormen, der Arbeitskreis hat auch das Vorschlagsrecht bei der Erstellung des Frauenförderplans. An jeder österreichischen Universität ist nach §19 Abs.2 (7) UG 02 eine Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Geschlechterforschung einzurichten. Trotz dieser gesetzlichen Bemühungen beträgt der durchschnittliche Anteil der weiblich besetzten Professuren an den österreichischen Universitäten im Jahr 2015 lediglich 21,7%, das heißt fast 4/5 der Professuren sind nach wie vor männlich besetzt. Wollen wir eine geschlechtergerechte Universität, bleibt noch viel zu tun.
Erna Appelt (Hg.) 2009, Gleichstellungspolitik in Österreich. Eine kritische Bilanz, Innsbruck/Wien/Boze
Simone de Beauvoir 1951, Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Hamburg [frz. Le deuxièmesexe 1949]
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Gerda Brandl 1998, Dem Schweigen Worte geben, Dipl.Arb. Universität Wien
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Shulamith Firestone 1970, The Dialectic of Sex. The Case for Feminist Revolution, New York City (dt. Frauenbefreiung und Revolution 1975)
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Universität Graz. Vizerektorat für Personal und
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Bildnachweis
Abb. 1: Vorderseite der 500 Schilling Banknote mit der österreichischen Schriftstellerin, Frauenrechtlerin, Kulturphilosophin, Librettistin, Musikerin und Malerin Rosa Mayreder (1858-1938), Quelle:https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3A500_Schilling_Rosa_Mayreder_obverse, von Österreichische Nationalbank [Public domain], via Wikimedia Commons
Abb. 3: Lily Braun (1865 - 1916), deutsche Politikerin und Buchautorin u.a. von Die Frauenfrage: Ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite, S. Hirzel: Leipzig 1901; Volltext verfügbar: http://www.gutenberg.org/ebooks/14075, Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/ba/Lily_Braun.jpg, [Public Domain], via Wikimedia Commons
Abb. 4: v.l.n.r.: Clara Zetkin (1857-1933) & Rosa Luxemburg (1871-1919) auf dem Weg zum SPD Kongress. Magdeburg, 1910.Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zetkin_luxemburg1910.jpg
Abb. 5: Erstmalige Erwähnung von Kompositionsschülerinnen im Jahresbericht des Konservatoriums der Gesellschaft der Musikfreunde 1851/52. In der Schule der Harmonie und Kompositionslehre des Hrn. Supplenten Bagge scheinen folgende Schülerinnen auf: Karoline Bruckner, Magdalena Czerny, Henriette Einsle, Emilie Hofmann, Cäcilia Ritter, Quelle: mdw_Archiv
Abb. 6 & 7: Katalog der Violinklasse von Carl Prill 1916/17, Quelle: mdw_Archiv
Abb. 8: Buchcover: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, von Simone de Beauvoir (rororo 1951, frz. Le deuxième sexe 1949)
Abb. 9: Buchcover: Wie männlich ist die Wissenschaft? hg. v. Karin Hausen/Helga Nowotny, (Suhrkamp1986), http://www.suhrkamp.de/buecher/wie_maennlich_ist_d...
Abb. 10: Bücherstapel, Foto: Erwin Strouhal 2011
Abb. 11: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, Ausschnitt aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich BGBl. Nr. 100/1993 Quelle: RIS – Bundeskanzleramt https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_1... (16.11.2016)
Abb. 12: §41 Frauenfördergebot und §42 (1) Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, Ausschnitt aus dem Universitätsgesetz 2002 §41, §42, Fassung vom 16.11.2016 Quelle: RIS – Bundeskanzleramt https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfr... (16.11.2016)
Abb. 13: Cover: Zahlen, Fakten, Analysen. chancengleichheit an der uni graz, hg. v. Universität Graz, Vizerektorat für Personal, Personalentwicklung und Gleichstellung (Graz 2014), Projektleitung: Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung, Quelle: https://static.uni-graz.at/fileadmin/Koordination-...
Abb. 14: Cover: Gender im Fokus. Frauen und Männer an der Universität Wien, hg. v. Abteilung Gleichstellung und Diversität der Universität Wien (Wien 2015), Quelle: https://www.univie.ac.at/uploads/media/GenderIF_20...
Abb. 15: Cover:Frauenquoten 2015, statistischer Bericht zur Geschlechterverteilung bzw. Frauen-/Männerqoten an der mdw, herausgegeben vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der mdw (Wien 2016) https://www.mdw.ac.at/akg/statistik
Andrea Ellmeier, Artikel „wie kam gender an die universitäten?“, in:
spiel|mach|t|raum. frauen* an der mdw 1817-2017plus,
hg. Andrea Ellmeier, Birgit Huebener und Doris Ingrisch, mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, 2017ff. Stand 8.3.2017.
URL: https://mdw.ac.at/spielmachtraum/artikel/wie-kam-gender-an-die-universitaeten
| zuletzt bearbeitet: 10.01.19